27.08.2014 12:31:00
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RH zu Weinmarketing - Ziele für Fördermittel-Vergabe empfohlen
Der Bund ist bereits seit 1998 nicht mehr Gesellschafter, er übte aber - entgegen den Bestimmungen des Weingesetzes - keinen bestimmenden Einfluss mehr bei der Kontrolle der ÖWM-Geschäftsführung aus. "Auch knüpfte der Bund die Verwendung seiner Fördermittel nicht an die Erreichung von Zielen", heißt es im RH-Bericht, der neben der ÖWM auch die weinbautreibenden Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien umfasst und deren Landtagen sowie dem Nationalrat vorgelegt wird.
Das zuständige Landwirtschaftsministerium erklärt im Bericht in seiner Stellungnahme, man werde von der ÖWM künftig entsprechend den RH-Empfehlungen "Vorgaben betreffend Indikatoren in Hinblick auf die Erreichung von Zielen der Förderungsmaßnahmen" verlangen.
In den RH-Empfehlungen an das Landwirtschaftsministerium heißt es unter anderem: "Die Finanzierung der Österreich Wein Marketing GmbH aus öffentlichen Mitteln sollte transparenter gestaltet werden."
Vom Bund kamen für die ÖWM in den Jahren 2008 bis 2012 durchschnittlich 1,52 Mio. Euro jährlich. Der größte Teil von den jährlich insgesamt 8,5 Mio. Euro stammte aus - über die Agrarmarkt Austria eingehobenen - Branchenbeiträgen mit rund 3,27 Mio. Euro. Der Beitrag der Länder lag bei rund 2,98 Mio. Euro. Neben den ÖWM-Mitteln standen zur Absatzförderung noch weitere 11,35 Mio. Euro zur Verfügung. Es habe kein Überblick über die zahlreichen durch den Bund bzw. die Länder abgewickelten Maßnahmen und Förderungsmöglichkeiten für Weinmarketingzwecke bestanden.
Zum Weinmarketing in den weinbautreibenden Ländern schreibt der Rechnungshof, dass trotz der Vielfalt eine intensive Abstimmung über die zahlreichen Aktivitäten und Maßnahmen mit der ÖWM aufgrund der starken Vernetzung und laufenden Kommunikation der handelnden Personen erfolgt sei. Vor allem die Strategie des Herkunftsmarketings habe sich - ausgehend von der ÖWM - in allen Weinbau-Ländern gefestigt.
Einen erhöhten Koordinierungsbedarf habe es in den Ländern (Niederösterreich, Steiermark) gegeben, in denen die ÖWM die Regionalmarketing-Aktivitäten mit mehreren Einrichtungen abstimmen musste. Überlegungen in diesen Ländern, zur einer stärkeren Bündelung der koordinativen Aufgaben in überregionalen Plattformen werden vom Rechnungshof positiv beurteilt. Die Bemühungen sollten fortgesetzt werden.
(Schluss) itz/tsk
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