05.02.2015 12:16:00
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RH-Bericht zu Hypo-Notverstaatlichung wird mit Spannung erwartet
Alle Stellungnahmen bis auf jene des Finanzministeriums sind eingelangt. Das Ministerium hat aber auch offiziell länger Zeit dafür - nämlich drei Monate anstatt wie bei den anderen Institutionen einen Monat. Der Rohbericht des Rechnungshofes (RH) ist in der ersten Dezemberwoche an die betreffenden Stellen gegangen. Somit hat das Ministerium de jure noch bis zur ersten Märzwoche Zeit für seine Antworten.
Zu den Inhalten seines Rohberichts äußert sich der Rechnungshof freilich nicht. Aus dem Finanzministerium hieß es auf Anfrage lediglich, man werde die Antworten bis Anfang März liefern. Ob man vielleicht etwas schneller sein werde, wollte man nicht sagen. Darauf hoffen zumindest die Grünen im Sinne des kommenden Hypo-U-Ausschusses.
Deren Finanzsprecher und Vizeklubchef Werner Kogler will vom Finanzministerium eine möglichst rasche Antwort, wie er auf APA-Anfrage sagte: "Finanzminister Hans Jörg Schelling und die zuständige Sektion sind aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Prüfergebnis des Rechnungshofes ohne Verzug zu übermitteln - es macht einen Unterschied, ob bis das erst bis zum Ende der Frist der Fall ist oder in den nächsten Tagen."
Alle anderen überprüften Institutionen hätten geliefert, meint Kogler, also sei es "nicht einzusehen, dass das Finanzministerium alleine eine rasche Berichtslegung des Rechnungshofs verzögert".
Der Oppositionspolitiker blickt bei seinem Vorstoß auf den geplanten Untersuchungsausschuss in der Hypo-Causa, der sich unter anderem auch auf die Notverstaatlichung stürzen wird, die vom Rechnungshof untersucht wird. Das RH-Prüfergebnis samt der gesamten Darstellung der Ausführungen des Finanzministeriums solle wie von den anderen untersuchten Behörden auch "vom ersten Tag der Beweismittelanforderung an zur Verfügung stehen. Es soll keinen Tag Verzögerung für die Arbeit des U-Ausschusses geben", hofft Kogler.
Der sogenannte General-Aktenanforderungsbeschluss durch das Nationalratsplenum ist schon am 25. Februar geplant. "Um ein paar Wochen geht es schon", sagt Kogler. Und das Finanzministerium sei eben "Dreh- und Angelpunkt" bei den Untersuchungen der Notverstaatlichung.
Beantragt war die Untersuchung - "Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß Paragraf 99 Abs. 2 GOG" - im Sommer 2013 von den Grünen worden. 20 Abgeordnete zum Nationalrat sind prinzipiell für ein solches Verlangen notwendig. 17 Fragen der Oppositionspartei wurden in den Prüfungsplan der Behörde aufgenommen.
Die Grünen fragten in ihrem Antrag und Verlangen unter anderem, wie der Verstaatlichungsprozess ablief, welche vorbereitende Kontakte und Gespräche es dahingehend zwischen Österreich und Bayern gegeben hat, oder "wie die Vertragsinhalte im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu bewerten sind".
Von Beobachtern wird erwartet, dass die Untersuchung der Notverstaatlichung durch den Rechnungshof die Ausführungen der Hypo-Kommission von Irmgard Griss in ihrer Schärfe übertreffen könnte.
(Schluss) phs/tsk
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