VERLAGSINHALTE AUF GOOGLE |
22.10.2014 20:53:48
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Presseverlage erteilen Google überraschend Recht zur Gratisnutzung
Die Presseverleger hätten die Verwertungsgesellschaft VG Media ganz überwiegend angewiesen, "gegenüber Google eine widerrufliche "Gratiseinwilligung" in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären", teilte die Verwertungsgesellschaft am Mittwochabend mit. "Die VG Media Presseverleger sehen sich angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen", hieß es in der Erklärung.
Google hatte angekündigt, vom 23. Oktober an die Vorschau-Inhalte aus den betroffenen Verlagen nur noch mit Überschriften darzustellen. Vorschaubilder (Thumbnails) und kurze Textanrisse (Snippets) sollten dabei entfallen.
Die VG Media erklärte nun, diese "deutliche Reduzierung der Textdarstellung und die Auslistung von Bilder-Darstellungen auf allen Google-Suchdiensten" setze die Presseverleger "einem erheblichen wirtschaftlichen Druck aus": "Sie sehen sich dadurch gezwungen, gegen ihren Willen die VG Media anzuweisen, Google eine "Gratiseinwilligung" zu erklären."
Zuvor hatte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, den Hoffnungen der Verleger auf Lizenzzahlungen durch Google einen Dämpfer verpasst. "Es lässt sich nur schwer aus dem Leistungsschutzgesetz ableiten, dass Google die Verlagsinhalte mehr zu nutzen hat und dafür Geld zahlen muss", sagte der Behördenchef am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Medientage in München.
Google hatte jüngst das Bundeskartellamt ersucht, den Kartellstreit um das Leistungsschutzrecht abschließend zu klären. In einem Brief bat der Konzern die Behörde um die Feststellung, in der Auseinandersetzung mit diesen Verlagen nicht tätig zu werden. Dabei geht es um die Frage, ob Google seine Marktstellung missbraucht, wenn es Suchergebnisse aus bestimmten Verlagen nur verkürzt darstellt.
Die VG Media sowie Verlage wie Axel Springer (Axel Springer SE vinkuliert), Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg hatten Google immer wieder vorgeworfen, in der Abwehr von Lizenzzahlungen seine dominante Stellung auf dem deutschen Markt zu missbrauchen. Google hatte das zurückgewiesen.
Medienportale aus anderen Verlagen wie spiegel.de, faz.net, zeit.de oder sueddeutsche.de, aber auch Seiten von Burda-Beteiligungen wie focus.de und huffingtonpost.de hatten sich bei einer möglichen Verwertung des Leistungsschutzrechts nicht von der VG Media vertreten lassen./chd/DP/he
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