12.07.2016 14:48:00

Pensionskassen nach Brexit-Votum bis Juni mit 0,22 Prozent Ertrag

Auch die österreichischen Pensionskassen blieben im zweiten Quartal von den Folgen des Brexit-Votums nicht verschont. Die Veranlagungserträge waren mit Ende Juni mit plus 0,22 Prozent knapp positiv, geht aus heute veröffentlichten Zahlen des Pensionskassen-Fachverbands hervor. Wegen der Niedrig-Zinsen wurde der höchstzulässige Rechenzins ab Juli bei Neuverträgen von der FMA auf 2,5 Prozent gesenkt.

Die Finanzmarkteinbrüche rund um das Brexit-Votum hätten kurzfristig die Pensionskassen-Performance beeinflusst und ein höheres Veranlagungsergebnis verhindert, so der Fachverband der Pensionskassen am Dienstag in einer Pressemitteilung. Man habe ein neutrales Ergebnis trotz massiver Turbulenzen am Markt gehalten. Das zweite Quartal sei - wie schon das erste - sehr volatil verlaufen, bei gleichzeitigem Anhalten der extremen Niedrigzinsphase.

"Bei Pensionskassen-Kapital geht es um langfristigen Ertrag - sprich die bestmögliche Verzinsung über einen jahrzehntelangen Beobachtungszeitraum", so der Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen, Andreas Zakostelsky, in der heutigen Pressemitteilung. Einzelne Quartale würden nur "sehr beschränkt Auskunft über den Veranlagungserfolg von Pensionskassen" geben. "Daher haben wir - trotz sehr schwieriger Bedingungen - im zweiten Halbjahr durchaus Chancen, das Jahresergebnis für 2016 zu verbessern." Ausschlaggebend sei aber allein der langjährige Durchschnitt: dieser liegt über 25 Jahre gesehen im Durchschnitt bei plus 5,58 Prozent. Im Durchschnitt für die vergangenen fünf Jahre liegt der Veranlagungserfolg laut heutiger Pressemitteilung bei plus 4,14 Prozent pro Jahr, im Durchschnitt der letzten drei Jahre bei plus 5,93 Prozent pro Jahr.

Der höchstzulässige Rechenzins für Neuverträge wurde wegen der niedrigen Zinsen von der Finanzmarktaufsicht (FMA) gesenkt: Ab 1. Juli sind nur mehr 2,5 Prozent erlaubt. Für Pensionskassenverträge, die nach dem 30. Juni 2011 neu abgeschlossen wurden, galt zuletzt ein höchstzulässiger Rechnungszins von 3 Prozent.

Der Rechnungszins ist laut Fachverband jener Wert, den eine Pensionskasse in der Veranlagung während der Pensionsphase erreichen muss, um eine lebenslange gleichbleibende Pension auszahlen zu können. Die Wahl des Rechnungszinses hat somit Auswirkungen auf künftige Pensionsvalorisierungen. Die FMA legt dafür einen höchstzulässigen Zinssatz fest, den die Pensionskassen zwar unterschreiten, aber nicht überschreiten dürfen.

Derzeit haben rund 883.000 Österreicher Anspruch auf eine Firmenpension. Insgesamt veranlagen die 13 österreichischen Pensionskassen ein Vermögen von etwa 20 Mrd. Euro.

(Schluss) itz/ggr/ivn

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