25.03.2016 16:51:40

Pariser Datenschützer verhängen Geldstrafe gegen Google

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PARIS (dpa-AFX) - Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat im Streit um das "Recht auf Vergessenwerden" im Internet eine Geldstrafe von 100 000 Euro gegen Google verhängt. Dies teilte die Behörde am Donnerstag in Paris mit. Die Datenschützer verlangen schon länger, dass Google nach europäischem Recht beanstandete Suchergebnisse weltweit herausfiltert. Der Suchmaschinenbetreiber erklärte, man stimme mit der CNIL "prinzipiell nicht überein" und kündigte an, die Entscheidung anzufechten.

Europäische Datenschutzbehörden üben schon länger Druck auf Google aus. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil blieben aber viele Detailfragen offen.

Google entfernte die beanstandeten Links zunächst nur aus den europäischen Versionen seiner Suchmaschine. Zuletzt kam der Konzern den Kritikern entgegen und blendet die fraglichen Links im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Seiten aus. Werden also Suchergebnisse zum Beispiel auf Forderung einer Person aus Deutschland entfernt, kann man sie in der US-Version google.com von Deutschland aus nicht sehen - im Rest der Welt inklusive der anderen europäischen Länder aber schon.

Dies reicht Paris nicht aus. Die CNIL verweist unter anderem darauf, dass Internetnutzer diese Geo-Blockade mit technischen Mitteln umgehen könnten. Denn Google wertet dabei die technische Adresse (IP-Adresse) aus, mit dem der Anwender mit dem Internet verbunden ist. Anhand der IP-Adresse kann auch das Land identifiziert werden. Anwender, die diese Geo-Blockade umgehen wollen, müssen auf sogenannte Proxy-Server ausweichen, die technisch einen anderen Herkunftsort vorgaukeln.

"Wir haben hart daran gearbeitet, das Urteil zum Recht auf Vergessenwerden verantwortungsvoll und umfassend in Europa umzusetzen, und wir werden dies auch weiterhin tun", teilte ein Google-Sprecher mit. "Aber wir stimmen mit der französischen CNIL prinzipiell nicht überein, dass sie darüber verfügen dürfe, auf welche Inhalte Menschen außerhalb Frankreichs zugreifen können." Über einen Einspruch muss der französische Staatsrat entscheiden, das oberste Verwaltungsgericht des Landes./sku/DP/he

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