17.04.2014 20:20:00
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Österreichs Kartellgericht winkt Springer-Funke-Deal durch
Zu den mit Axel Springer und Funke verhandelten Auflagen heißt es von der BWB, dass die Entscheidung "zu einer Sicherstellung der Medienvielfalt im Bereich der Frauen- und Programmzeitschriften in Österreich" führe und dass Funke "jegliche Form der gebündelten internationalen Vermarktung der Publikumszeitschriften am österreichischen Werbemarkt" unterlasse. Weiters muss Funke in seiner TV-Zeitschrift "TV-Digital" vermehrt Programmhinweise zu österreichischen Privatsendern aufnehmen. Außerdem werde durch "komplexe Verhaltensauflagen" der wettbewerbliche Einfluss einer indirekten Funke-Minderheitsbeteiligung an der Verlagsgesellschaft News gekappt. Der "Kurier" ist über seine 100 Prozent-Tochter Kurier Magazine VerlagsgmbH zu 25,3 Prozent an der Verlagsgruppe News beteiligt.
Der Deal zwischen den beiden deutschen Verlagsriesen ist 920 Mio. Euro schwer. Springer will nicht nur seine Regionalzeitungen "Berliner Morgenpost" und "Hamburger Abendblatt", sondern auch seine Programm- und Frauenzeitschriften, darunter "Hörzu" und "Bild der Frau", an die Funke-Gruppe abgeben. Das Geschäft sollte im Jänner durch sein, wurde aber durch die Wettbewerbshüter gebremst.
In Österreich konzentrierten sich die Bedenken der BWB und des Kartellanwalts auf den Bereich der Publikumszeitschriften. Demnach hatten sie hier eine vertiefte Prüfung der Vorhaben beantragt und durchgeführt.
Im Dezember hatte das deutsche Kartellamt zwar bereits grünes Licht für die Abgabe der Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften gegeben. Bei den Programmzeitschriften signalisierte das Kartellamt allerdings erst kürzlich Zustimmung. Offen ist noch die Gründung zweier Gemeinschaftsfirmen von Funke und Springer für Anzeigenvermarktung und Vertrieb.
Das deutsche Bundeskartellamt will spätestens bis zum 30. April endgültig entscheiden. Springer und Funke wollen den gesamten Deal erst durchziehen, wenn alle Genehmigungen vorliegen.
"Nach konstruktiven Gesprächen der Amtsparteien mit den Anmeldern wurde über Auflagen verhandelt, die eine Beseitigung der Wettbewerbsbedenken erlaubten", so die BWB heute. Die Freigabe des Zusammenschlusses durch das Kartellgericht sei mit den von den Amtsparteien und den Anmeldern verhandelten Auflagen verbunden worden.
Die Entscheidung der österreichischen Wettbewerbshüter werde nun ausgefertigt und - "unter Berücksichtigung eines berechtigten Interesses der Unternehmen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse" - in der Ediktsdatei der Justiz veröffentlicht.
APA
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