02.02.2014 17:40:00
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OeNB - Pensionshöhe soll nicht angetastet werden
Die Einkommen der OeNB-Pensionisten werden nämlich, wie die der aktiven Notenbanker, an die jeweilige Kollektivvertragserhöhung angepasst. In diesem - über die Zeit gerechnet ins Gewicht fallenden Punkt - haben sich die Verhandler nicht an die Empfehlung des Rechnungshof (RH) gehalten, so die Zeitung in ihrer Montagausgabe laut Homepage. Der RH empfiehlt in seinem Rohbericht die Angeleichung an das ASVG-System, in dem die Pensionisten im Schnitt bestenfalls die Inflation abgegolten bekommen.
Um die hausinterne Betriebspensionsreform unter Dach und Fach zu bringen, muss jeder einzelne der 550 Betroffenen zustimmen. Bis März soll das geschehen. Die Notenbank möchte damit dem Gesetz zu den Luxuspensionen zuvorkommen, sie lehnt einen solchen Eingriff in das Pensionsrecht ab. Die Klage gegen den voriges Jahr eingeführten "Solidarbeitrag" von OeNB-Pensionisten führt der Betriebsrat fort.
snu/mri
WEB http://www.oenb.at/
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