14.01.2014 16:46:00
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OeNB-Pensionisten müssen bis auf weiteres "Solidarbeitrag" leisten
Bereits in der ersten Verhandlungsrunde wurde heute, Dienstag, somit das Zivilverfahren erwartungsgemäß beendet. Die Entscheidung des Richtersenates wird schriftlich ergehen und dürfte innerhalb der nächsten ein bis zwei Monate zugestellt werden, kündigte die Vorsitzende des Richtersenates, Richterin Maria Nazari-Montazer, am Ende der kurzen Verhandlung an.
Ziel der klagenden Parteien ist die Aufhebung der Bestimmung des Artikel 81 des zweiten Stabilitätsabsicherungsgesetzes (StabG). Über die beantragte Überprüfung der Verfassungskonformität dieser Bestimmung könne das Gericht nicht abstimmen, es könne auch keinen Antrag stellen, führte die Richterin heute aus. Dies werde erst ab dem Jahr 2015 möglich sein. Deshalb sei jetzt auch kein umfangreiches Beweisverfahren notwendig, weil es sich in erste Linie um eine Rechtsfrage handle. Die Frage der Verfassungskonformität könne laut Bundesverfassungsgesetz (BVG) von der ersten Instanz nicht gestellt werden, dies sei erst in der zweiten oder dritten Instanz möglich - also beim Oberlandesgericht und dem Obersten Gerichtshof (OGH).
Dieser Punkt der Klage - die Einleitung eines Gesetzprüfungsverfahrens - wird also erwartungsgemäß abgewiesen werden. Damit rechneten auch die Anwälte der klagenden Parteien von der Kanzlei Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG (KSW). Sie hätten diesen zivilrechtlichen Weg aber beschreiten müssen, damit das Verfahren nach dem geplanten Rekurs in die zweite Instanz komme, wo dann die Frage der Verfassungsmäßigkeit des 2. StabG gestellt bzw. beantragt werden könne, meinte ein Rechtsvertreter.
Offen ist dagegen, wie der Richtersenat zum ersten Punkt der Zivilklage entscheiden wird. Dabei geht es um die Zurückzahlung von im Dezember 2012 - vor Inkrafttreten des Gesetzes per Jänner 2013 - zu Unrecht einbehaltenen Pensionssicherungsbeiträgen und Pensionsbeiträgen. Die Anwälte der klagenden Parteien haben heute den Streitwert zudem auf knapp 4,6 Mio. Euro ausgedehnt.
Bei diesem Verfahren gehe es nicht nur um die Pensionen der Nationalbank-Pensionisten, sondern generell um die Möglichkeit von Eingriffen in privatrechtliche Verträge durch die Regierung, meinte Rechtsanwalt Georg Schima, einer der Anwälte der 1.395 klagenden Parteien, nach dem Ende der Verhandlung gegenüber Journalisten. Schima geht nicht davon aus, dass das gesamte Verfahren sehr lange dauern wird.
"Es ist bedauerlich, dass die Diskussion in der Öffentlichkeit nicht über den wahren Kern der Klage, nämlich die rechtliche Position von privatvertraglichen Einzeldienstverträgen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einer Aktiengesellschaft, geführt wird, sondern fast ausschließlich um die Höhe der Abgabe von 3 bzw. 3,3 Prozent", so der OeNB-Zentralbetriebsratsvorsitzende Robert Kocmich in einer Presseaussendung. Die Betroffenen hätten schon vorher einen ähnlich hohen freiwilligen Pensionssicherungsbeitrag geleistet. Bereits seit 20 Jahren werde die Rechtskonformität der Verträge in Frage gestellt. Die jetzige Klage gebe erstmals die Gelegenheit zur gerichtlichen und verfassungsjuristischen Klärung.
Die OeNB, neben der Republik eine der beklagten Parteien in diesem Verfahren, legt heute erneut Wert auf die Feststellung, dass ihr Dienstrecht seit einigen Jahren reformiert werde und nunmehr die OeNB-Angestellten praktisch den ASVG-Angestellten gleichgestellt seien. "Die Klagen betreffen die Vergangenheit", betonte ihr Sprecher gegenüber der APA. In der Nationalbank gebe es gerade jetzt wieder Gespräche zwischen dem Management und Betriebsrat über weitere Reformen des Dienstrechtes und wie diese Reformschritte umgesetzt werden.
Wie berichtet wehren sich die rund 1.400 (Ex-)Banker der Nationalbank gegen den sogenannten "Pensionssicherungsbeitrag", einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 3,3 Prozent, den Altpensionisten seit Jänner 2013 zahlen müssen. Der Betriebsrat der Notenbank klagte.
Rund 1.300 OeNB-Pensionisten verfügen über eine Firmenrente von 85 Prozent ihrer Letztgehälter. 200 noch aktive Banker haben ebenfalls Anspruch auf eine durchschnittliche Pension von 66.800 Euro im Jahr. Die Pensionen sind durch Einzelverträge der Nationalbank mit jedem der Mitarbeiter abgesichert. Deshalb hat die Regierung im zweiten Stabilitätsgesetz einen Pensionssolidarbeitrag für die (Ex)-Banker der Nationalbank beschlossen. Im Monat beläuft sich der Solidarbeitrag auf rund 200 Euro pro Kopf, aufs Jahr gerechnet kommen rund 4,2 Millionen Euro zusammen.
Die OeNB-Pensionisten mit Altverträgen haben sich bisher heftig gegen den Solidaritätsbeitrag gewehrt. Die betroffen Pensionisten halten die Abgabe für verfassungswidrig. Ein vom OeNB-Betriebsrat in Auftrag gegebenes Gutachten soll diese Argumentation untermauern.
(Schluss) ggr/ivn
WEB http://www.oenb.at/
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