Pensionen im Visier |
14.02.2014 10:56:00
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OeNB-Pensionen - Zentralbetriebsratschef: "Wir sind keine Gauner"
Nach etlichen Reformen - derzeit hält man in der Nationalbank bereits bei Dienstrecht Nummer fünf - könnten Direktoriumsmitglieder nicht einmal mehr die Hälfte dieser Spitzenpensionen erreichen, betont Kocmich.
Die vor kurzem mit der Nationalbankführung vereinbarten Eingriffe in die alten Dienstrechte von aktiven Mitarbeitern seien "sehr nahe" am Gesetzesentwurf erfolgt. "De facto entsprechen die vereinbarten Eingriffe in die alten Dienstrechte auch dem Gesetzesvorschlag, mit Ausnahme des Pensionsantrittsalters. Unser Modell kommt dem Vertrauensschutz näher, wird aber dennoch die gewünschte Wirkung erzielen", betonte Kocmich.
Konkret werden die Pensionsbeiträge der betroffenen rund 550 OeNB-Mitarbeiter innerhalb der nächsten vier Jahre sukzessive auf 10,25 Prozent des Bruttogehaltes - ohne Berücksichtigung einer Höchstbeitragsgrundlage wie im ASVG - angehoben.
"Heftig" auswirken werde sich der vereinbarte spätere Pensionsantritt. Im Durchschnitt werden die Betroffenen um drei Jahre länger zu arbeiten haben. Derzeit könnten die OeNB-Mitarbeiter zwar ab 55 Jahren in Pension gehen, der Durchschnittswert liege aber bei etwas über 58 Jahre. Das liege nur mehr geringfügig unter dem durchschnittlichen Pensionsantrittsalter von ASVG-Pensionisten von rund 60 Jahren.
Ein weiterer Punkt der Vereinbarung betreffe Abschläge im Falle von Frühpensionierungen. Diese Abschläge belaufen sich laut Kocmich auf 4,2 bis maximal 15 Prozent. Wegfallen werde auch das "anachronistische Sterbequartal". Damit sei Hinterbliebenen zusätzlich zu einer allfälligen Abfertigung noch ein Geldbetrag in Höhe des dreifachen monatlichen Mindestentgelts ausbezahlt worden.
Diesen Vereinbarungen müssten nun alle betroffenen Mitarbeiter einzeln zustimmen. Diese Prozedur laufe jetzt. Die Politik sei darüber auch informiert. "Es bleibt aber die Frage, ob das der Politik auch reicht, um das Gesetz nicht einzuführen", so der Zentralbetriebsratsobmann.
Die Regierung plant nämlich, Sonderpensionen zu kürzen - nicht nur bei der OeNB, auch etwa bei ORF und Kammern. Das Grund-Modell, das etwa bei der OeNB zum Einsatz kommen soll, sieht folgendermaßen aus: Für Pensionsteile, die zwischen der Höchstbeitragsgrundlage (2014: 4.530 Euro) und 150 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (knapp 6.800 Euro) liegen, ist ein Sicherungsbeitrag von fünf Prozent zu entrichten. Für den nächsten Pensionsanteil - jenen bis 200 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (9.060 Euro) - beträgt der Sicherungsbeitrag schon zehn Prozent. Die nächste Etappe bis zu 300 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (13.590 Euro) wird mit einem Beitrag von 20 Prozent versehen. Pensionsteile, die darüber liegen, kriegen einen "Bußsatz" von 25 Prozent. Ein echtes Limit soll es für bereits in Pension befindliche Bezieher von Sonderruhensbezügen aber nicht geben, allerdings für jene, die noch aktiv sind und später Anspruch auf eine "Luxuspension" hätten. Diese neue Höchstpension wird mit dem Bezug der Nationalratspräsidentin festgesetzt, liegt also bei gut 17.000 Euro.
Neuerlich kritisiert Kocmich auch die Pläne der Regierung, in privatwirtschaftliche Verträge einzugreifen. "Ich fühle mich unwohl, wenn rechtsstaatliche Standards nicht eingehalten werden".
Die hohen Bezüge von Nationalbank-Mitarbeitern verteidigt Kocmich. "Wir haben gute Gehälter bezahlt, um gute Mitarbeiter zu erhalten". Die Notenbank benötige "das beste Personal", dessen Einkommensniveau auch mit internationalen Organisationen mithalten können müsse. Sonst bestehe die Gefahr der Abwanderung. "Ein Gehaltsniveau, wo keiner mehr kommt, können wir nicht anbieten", meint Kocmich.
Im Übrigen habe es schon mehrere Reformen des Dienstrechtes gegeben. "Wir sind reformwillig". Für neue Mitarbeiter gelte seit 2011 das Dienstrecht 5. Damit seien "All-in"-Verträge eingeführt und eine Schema- und Zulagenreform gemacht worden. Derzeit seien noch 450 Mitarbeiter nach dem alten Dienstrecht 1 und 100 nach dem Dienstrecht 2 angestellt, in deren Dienstrechte jetzt eingegriffen werden soll.
Bei den Reformen sei es nie darum gegangen, bestimmte Einsparungspotenziale zu realisieren. Nach Meinung von Kocmich sollte es bis Ende März gelingen, die Unterschriften der Betroffenen zu erhalten. Die Bereitschaft zu den Reformen sei generell da, die Zustimmung dürfte aber nicht 100 Prozent sein. Er selbst würde jedem empfehlen, zu unterschreiben. "Wir wollen nicht unsozial sein, wollen aber auch nicht in ein Korsett gezwängt werden, das rechtlich nicht passt", so Kocmich.
(Schluss) ggr/tsk
WEB http://www.oenb.at/

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