18.11.2015 09:59:00
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OeNB-Pensionen - Nun Verfassungsrichter am Zug
Konkret geht es um die Betriebspensionen der Oesterreichischen Nationalbank, das zweite Stabilitätsgesetz 2012 und das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SpBegrG) 2014. Die Regelungen brachten den Bankern Einschnitte bei ihren Bezügen. Zwei Anträge in dieser Sache liegen bereits beim Verfassungsgerichtshof, der jüngste stammt vom Oktober, heißt es im Bericht.
Einen Antrag auf Gesetzesprüfung hat der Oberste Gerichtshof im Sommer eingebracht. Er bezieht sich auf das zweite Stabilitätsgesetz. Dieses verpflichtet die rund 1.160 Notenbankpensionisten und die rund 400 aktiven Banker, die einen Anspruch auf eine Bankpension haben, zu einem Solidaritätsbeitrag von 3,3 bzw. 3 Prozent. Der Zentralbetriebsrat hat dagegen beim Arbeits- und Sozialgericht Wien geklagt. Er sieht durch das Gesetz unter anderem den Vertrauensschutz gebrochen. Die Belegschaftsvertretung, die stets betont, es gehe es "ums Prinzip und nicht um die Beträge", hat das Verfahren in zwei Instanzen verloren und den OGH angerufen, der den VfGH involviert hat.
Der Zentralbetriebsrat der OeNB hat nach Inkrafttreten des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes, das generell Einschnitte in Spitzenpensionen vorsieht und teils in Verfassungsrang gehoben wurde, erneut geklagt. Acht Notenbanker (bzw. solche im Ruhestand) haben sich der Feststellungsklage beim Arbeitsgericht angeschlossen. Am 30. Juni hatten sie das abschlägige Urteil in Händen - und konnten sich selbst an die Verfassungsrichter wenden. Denn seit 1. Jänner können Personen, die behaupten, von einem Erstgericht wegen der Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden zu sein, einen "Individualantrag" beim VfGH stellen.
Die Notenbanker, die alle Einzelverträge mit der OeNB haben, behaupten, das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SpBegrG) verletze den Vertrauensschutz, rechtsstaatliche Prinzipien und greife in privatrechtliche Einzelverträge ein - ohne dass es für die Pensionskürzungen (bzw. die höheren Beiträge der Aktiven) seitens der OeNB ökonomische Notwendigkeiten gebe. Es handle sich um eine Art Sondersteuer für ausgesuchte Betriebspensionisten.
Das Pensionsrecht der Notenbanker der Dienstrechte I und II (für Eintretende bis 1993 bzw. 1998) räumt Zahlungen von 85 bzw. 80 Prozent des Letztbezugs (bis zum Tod von Witwe und Waisen) ein, der Höchstbezug liegt bei monatlich 33.000 Euro. Der Rechnungshof kam in seinem 2014er-Bericht auf Durchschnittspensionen von 6.271 Euro 14-mal im Jahr. Zum Vergleich: Die ASVG-Höchstpension liegt bei rund 3.200 Euro.
Laut RH reißen die stattlichen Pensionen der Notenbanker ein Loch in die OeNB-Bilanz. Die Pensionsreserve habe Ende 2013 eine Deckungslücke von 39 Mio. Euro aufgewiesen, die wegen der niedrigen Zinsen noch deutlich größer werden könnte. Die Rede ist von bis zu 133 weiteren Millionen bis 2016. Zwischen 2009 und 2013 musste die OeNB in Summe 215,9 Mio. Euro für die Pensionen zuschießen, was die Gewinne - und somit die Ausschüttungen an die Republik Österreich - minderte. Die Erträge aus der Veranlagung der Pensionsreserve reichten wegen des Zinstiefs meist nicht aus.
(Schluss) ggr/kre
WEB http://www.oenb.at/ http://www.verfassungsgerichtshof.at
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