25.03.2014 15:50:00
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OeNB-Pensionen - Betriebsrat beruft gegen Zurückweisung einer Klage
Das nun zuständige Oberlandesgericht Wien werde den Weg zur Schaffung von Rechtssicherheit ebnen, so OeNB-Zentralbetriebsrat Robert Kocmich am Dienstag in einer Presseaussendung.
Geklagt wird gegen den Artikel 81 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, der einen "Pensionssicherungsbeitrag" von 3,3 bzw. 3 Prozent für Nationalbankpensionisten und -Pensionsberechtigte ab 1. Jänner 2013 eingeführt hat. Eine verfassungsrechtliche Prüfung dieser Bestimmung wird verlangt. Das Arbeitsgericht wies die Klage zurück, weil es rechtlich derzeit nicht die Möglichkeit habe, einen solche Prüfantrag beim VfGH zu stellen.
"Unabhängig davon, dass das heute vom Ministerrat auf den parlamentarischen Weg gebrachte Sonderpensionsgesetz eine neuerliche Regelung der OeNB-Pensionen mit sich bringen soll, besteht aufgrund der privatrechtlichen Einzelvertragssituation ein dringendes Interesse zur verfassungsrechtlichen Prüfung des per Jänner 2013 geltenden und seitens der Kläger hinterfragten Gesetzes", so Kocmich heute. Das betreffe nicht nur die Mitarbeiter und die Pensionisten der Nationalbank.
"Die Zahlung eines Pensionssicherungsbeitrags war nie das Thema und ist es nach wie vor nicht", so Kocmich weiter, denn es sei freiwillig seit 1992 ein Beitrag geleistet worden. Seit 20 Jahren werde die Rechtskonformität der Verträge in Frage gestellt, ebenso lange attestierten zahlreiche Gutachten, dass man Verträge dieser Art nicht einseitig ändern könne. Die Klage gebe nun erstmals die Gelegenheit einer verfassungsjuristischen Beurteilung.
(Schluss) ggr/gru
WEB http://www.oenb.at/

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