05.06.2014 14:37:00
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OeBS-Prozess - Zeuge widerspricht Ex-OeNB-Vize Duchatczek
Duchatczek hatte bei seiner Einvernahme Anfang März dieses Jahre ausgesagt, auch nach der ersten Geldwäscheverdachtsmeldung einer Bank, über die die Rückflüsse der Provisionen nach Aserbaidschan abgewickelt wurden, keinen Verdacht geschöpft zu haben. Er habe sich diesbezüglich auch bei der Rechtsabteilung der Nationalbank telefonisch erkundigt und diese habe ihm versichert, dass an der Sache "nichts dran" sei und dass die Untersuchungen eingestellt worden seien.
Der heute am 18. Verhandlungstag als Zeuge geladene damals noch stellvertretende Leiter der OeNB-Rechtsabteilung verneinte auf die Frage von Richter Georg Olschak jedoch, mit Duchatczek in dieser Causa telefoniert zu haben. Auch sonst habe er mit niemanden aus dem OeNB-Direktorium darüber gesprochen. Er halte es auch für unwahrscheinlich, dass der damalige Leiter der Rechtsabteilung mit Duchatczek deswegen Kontakt hatte, da er davon informiert worden wäre.
Duchatczek seinerseits blieb heute bei seiner ursprünglichen Aussage. Er sei sich "ziemlich sicher" mit dem Zeugen gesprochen zu haben und von ihm die Information bekommen zu haben, dass alles in Ordnung sei.
"Ich kann Ihnen versichern, da gab es keinen Verdacht", sagte der ebenfalls als Zeuge geladene ehemalige Stellvertreter von Duchatczek im OeBS-Aufsichtsrat, Ex-OeNB-Direktor Wolfgang Zöllner. Schmiergeldzahlungen wären in der OeNB ein "No-Go" gewesen. Es habe auch keinen Wunsch gegeben, die verlustträchtige OeBS um jeden Preis am Leben zu erhalten.
In die Verhandlungen um die Banknotendruckaufträge für Aserbaidschan oder Syrien sei er nicht eingebunden gewesen, betonte Zöllner. Auch die Schweizer Offshore-Firma Venkoy, über die die Schmiergeldzahlungen abgewickelt wurden, sei ihm nicht bekannt gewesen.
Zöllner betonte, er habe auch anlässlich einer OeBS-Aufsichtsratssitzung im Dezember 2007, als er aufgrund medialer Berichte Schmiergeldzahlungen ansprach, keine konkreten Verdachtsmomente gehabt, dass dies auch in der OeBS der Fall sein könnte. Die damaligen Geschäftsführer der OeBS - sie sitzen heute auf der Anklagebank - hätten eindeutig geantwortet, dass die OeBS nicht davon betroffen sei. Das sei für ihn plausibel gewesen. Auch vom Wirtschaftsprüfer sei keine Meldung gekommen. Er sei auch weder von den OeBS-Geschäftsführern noch von den Behörden darüber informiert worden, dass die Polizei wegen Geldwäschevorwürfen im Haus gewesen ist.
Von konkreten Verdachtsmeldungen habe er nie erfahren, auch bei der Steuerprüfung 2011 habe es noch geheißen, alles sei in Ordnung, bis einige Wochen später im Zuge einer Routineuntersuchung auf größere Probleme hingewiesen worden sei.
Von den hohen zweistelligen Provisionen für die Druckaufträge habe er zwar bereits in der Anfangsphase der Aserbaidschan-Geschäfte erfahren, nicht jedoch über deren konkrete Höhe. Diese lagen anfangs bei rund 20 Prozent. Der Aufsichtsrat hätte sehr gedrängt, sie zu reduzieren. Die ungewöhnliche Höhe hätten die Geschäftsführer unter anderem mit den hohen Anbahnungs- und Logistikkosten bei einem Erstauftrag begründet. Tatsächlich wurden aber auf die Druckaufträge hohe Provisionen aufgeschlagen und diese von der OeBS über Umwege wieder an die Auftraggeber zurücküberwiesen.
Aus den insgesamt fünf Aserbaidschan-Aufträgen sei für die OeBS nach Berücksichtigung aller Kosten ein Verlust entstanden, sagte eine als Zeugin geladene Controllerin heute aus. Weiters meinte sie, sie habe keine Unterlagen zu den Preiskalkulationen für die in Frage stehenden Druckaufträge gefunden, was nicht üblich sei. Die Zeugin hielt es auch für sehr wahrscheinlich, dass bereits 2005 aufgeschlüsselte Kalkulationsdarstellungen, aus denen auch die sehr hohen Provisionen ersichtlich waren, an die Aufsichtsräte gingen.
Wie Richter Georg Olschak zu Beginn der Verhandlung informierte, hat die Aserbaidschanische Notenbank (ANB) auf sein Rechtshilfeersuchen per E-Mail reagiert, und mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit für eine Videokonferenz gebe. Im Übrigen warte er nun auf den "offiziellen Weg" und das könne noch dauern. "Mehr kann ich nicht machen", meinte der Richter.
Die Einvernahme von Zeugen aus Aserbaidschan wurde vom Verteidiger eines Angeklagten beantragt. Dieser will damit beweisen, dass es sich bei den Provisionszahlungen nicht um Schmiergelder sondern um Geheimdienstfinanzierung gehandelt habe.
Der Prozess wird am 5. August am Straflandesgericht Wien fortgesetzt.
(Schluss) ggr/gru
WEB http://www.oenb.at/
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