17.02.2014 14:24:00
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OeBS-Prozess - Duchatczek-Anwalt beteuert Unschuld seines Mandanten
Im Gegenteil, Duchatczek habe sogar noch auf eine Verringerung der Provisionen gedrängt. Dies hätte er wohl nicht gemacht, wenn er gewusst hätte, dass es sich für die OeBS dabei nur um einen "Durchlaufposten" gehandelt habe, argumentierte der Anwalt. Der damalige OeBS-Aufsichtsratschef habe nicht gewusst, dass es sich bei den Provisionen für die Banknoten-Aufträge aus Aserbaidschan und Syrien um Schmiergeld gehandelt habe. Er habe sogar darauf gedrängt, korrekte Verträge auszustellen und die Zahlungsvorgänge nachvollziehbar darzustellen.
Strafverteidiger Georg Zanger, der einen der beiden beschuldigten Anwälte vertritt, sah in seinem Verteidigungsplädoyer überhaupt keine Straftat bei allen Angeklagten vorliegen. Die Zentralbanker von Aserbaidschan hätten das Geld nämlich gar nicht selber eingesteckt, sondern - über den Umweg nach Österreich und zurück - offenbar an eine andere staatliche Institution weitergeleitet. Zanger nannte den aserbaidschanischen Geheimdienst als möglichen Empfänger. "Der Staat von Aserbaidschan kann mit seinem Geld tun was er will", meinte er. Weiters beantragte er den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung seines Mandanten und bei der Einvernahme der einzigen Angeklagten, weil sonst deren Leben in Gefahr wäre. Der Verteidiger der Angeklagten allerdings sah kein Problem, wenn seine Mandantin vor der Öffentlichkeit aussage.
Manfred Ainedter, der Verteidiger des geständigen Hauptangeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführers Michael Wolf betonte in seinen Ausführungen, die Causa sei aus heiterem Himmel zur Anzeige gebracht worden. Alle in der Nationalbank hätten von den Problemen in der OeBS gewusst, hätten gewusst, dass ein Wunder geschehen müsse, damit die OeBS nach den Verlusten aus einem Singapurgeschäft im nächsten Jahr wieder Gewinne schreiben könne. Wolf habe das "System" nicht erfunden und sei anfangs gar nicht involviert gewesen.
Alexia Stuefer, Verteidigerin des mitangeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführers Johannes Miller bezweifelte die Richtigkeit der Anklage. "So einfach, wie sie es hier dargestellt haben, ist es nicht, auch das Leben nicht", so Stuefer in Richtung Staatsanwalt Volkert Sackmann. Auf die OeBS habe es Druck gegeben, die Geschäfte seien nicht so gut gelaufen. Ihr Mandant habe sich aber nichts zuschulden kommen lassen, er sei unschuldig.
Auch der Verteidiger von Kurt Meyer, des dritten angeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführers, plädierte für seinen Mandanten auf nicht schuldig. Mit Ausnahme der einzigen angeklagten Frau, die sich von Anfang an geständig zeigte und laut Anklage "mit Sicherheit den wertvollsten Beitrag" bei der Aufklärung das Sachverhaltes leistete, plädierten die Rechtsvertreter der übrigen Angeklagten ebenfalls für einen Freispruch ihrer Mandanten.
Am Ende des heutigen ersten Prozesstages sprachen sich noch die Rechtsvertreter der OeBS, Wolfgang Moringer, und der Münze Österreich, Georg Krakow, dagegen aus, dass das Gericht Verbandsgeldbußen gegen die beiden Gesellschaften verhängt. "Wer selbst Opfer ist, sollte nicht bestraft werden", meinte Krakow. Denn die Straftaten seien nicht zugunsten der beiden Gesellschaften erfolgt, so die Rechtsvertreter unisono.
(Schluss) gru/ggr/cri
WEB http://www.oenb.at/
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