21.02.2014 15:31:00

OeBS-Prozess - Anwälte schießen sich auf geständige Angeklagte ein

Am heutigen dritten Verhandlungstag des Schmiergeldprozesses der Nationalbank-Tochter Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) hat sich die mitangeklagte OeBS-Vertriebsmitarbeiterin T. "schuldig im Sinne der Anklage" bekannt. T. leistete laut der Anklage "mit Sicherheit den wertvollsten Beitrag bei der Aufklärung" und hat "sämtliche Mitangeklagte glaubwürdig" belastet.

Frau T. kann also als eine Art "Zeugin der Anklage" bezeichnet werden. Dementsprechend hart gingen die Verteidiger bei ihren Befragungen gegenüber der Angeklagten vor. Sie versuchten, die Glaubwürdigkeit von Frau T. in Zweifel zu ziehen, zumal es in der Anklageschrift heißt, "alle ihre Angaben" hätten "einer Überprüfung" standgehalten.

Zu Beginn der Verhandlung stand noch im Raum, dass es heute, Freitag, bereits für die beiden geständigen Angeklagten, den ehemaligen OeBS-Geschäftsführer und Hauptangeklagten Michael Wolf und Frau T., zu Teilurteilen kommen könnte. Danach wären ihre beiden Verfahren ausgeschieden worden. Dazu kam es allerdings aufgrund der Länge der heutigen Befragungen nicht.

Vor allem Anwältin Alexia Stuefer, die Verteidigerin des Zweitangeklagten ehemaligen OeBS-Geschäftsführer Johannes Miller, versuchte Frau T. mit ihren Fragen in die Enge zu treiben und ihre Glaubwürdigkeit in ein schlechtes Licht zu rücken. "Sie hat Gelder für sich verwendet, für ihre persönlichen Zwecke", so der Vorhalt der Anwältin. Zu untermauern versuchte sie ihren Vorwurf mit doppelten Reisekostenabrechnungen, falscher Deklaration von Rechnungen über Geschenke und die mögliche Verwicklung ihres Mannes in Geldwäscherei.

Staatsanwalt Volkert Sackmann verteidigte die Angeklagte in Sachen Doppelverrechnung: "Wenn jemand 300 Tage im Jahr auf Reisen ist und einmal doppelt verrechnet", sei das nicht im geringsten geeignet, die Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. Der Vorwurf der Doppelverrechnung sei absurd, betonte auch der Verteidiger der Angeklagten. "Es gibt auch Irrtümer."

Richter Olschak wollte Fragen zu diesem Themenkomplex nicht zulassen. Stuefer beharrte jedoch darauf und stellte einen Antrag dazu. "Ich habe einen Mandanten, dessen Leben von dieser Zeugin abhängig ist", so die Anwältin. Daraufhin zog sich der Richtersenat kurz zurück. Der Antrag von Stuefer wurde abgewiesen.

Daraufhin versuchte die Anwältin die Glaubwürdigkeit der Angeklagten über den Themenkomplex "Geschenke" in Zweifel zu ziehen. Auf Basis von vorgehaltenen Rechnungen über Möbel, Waschmaschinen, Duschkabinen, Bücher, Kaffeemaschinen, Schuhe, Make-up, rohem Fleisch, Internet und Wäscherei etc. "Haben sie die Wahrheit gesagt?", fragte die Anwältin die Angeklagte.

Weiters versuchte die Anwältin einen Zusammenhang zwischen Geldwäschereivorwürfen und der Firma Comaru Financial Trading herzustellen, bei der der Mann der Angeklagten Geschäftsführer war. Ihr Mann soll auch der Grund gewesen sein, warum dann auf die Schweizer Firma Venkoy gewechselt wurde, über die in der Folge die Schmiergeldzahlungen der OeBS an Entscheidungsträger in der Aserbaidschanischen Notenbank abgewickelt wurden.

Nach über fünf Stunden unterbrach Richter Georg Olschak die Verhandlung und vertagte die Einvernahme von Frau T. auf kommenden Montag. Richter Olschak kündigte zudem an, dass es in der kommenden Woche auch am Donnerstag und Freitag zu Verhandlungen kommen könnte.

(Schluss) ggr/pro

WEB http://www.oenb.at/

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