17.02.2014 11:43:00

OeBS-Prozess - Ankläger: Verbuchen von Schmiergeld war Problem

Der Staatsanwalt im Prozess um Bestechung der Oesterreichischen Banknotendruckerei (OeBS), Volkert Sackmann, hat heute zum Auftakt des Prozesses die Anklage erläutert. Bei Aufträgen der Zentralbank von Aserbaidschan und der Zentralbank von Syrien hätten die OeBS-Verantwortlichen Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe geleistet. Das Verbuchen des Schmiergelds sei dann zum Problem geworden.

Konkret liefen die Schmiergeldzahlungen laut Ankläger so ab: Die OeBS habe nach einem verlustreichen Geschäft mit Singapur dringend Aufträge gebraucht, um aus den roten Zahlen zu kommen. So seien auch "exotische Länder" ins Auge gefasst worden. Die Zentralbank von Aserbaidschan habe neue Banknoten drucken lassen wollen, die OeBS habe sich beworben. Der Designer der Euro-Banknoten, Robert Kalina, entwarf die Geldscheine. Auf den Wunsch der aserbaidschanischen Zentralbanker, zum normalen Auftragswert noch 20 Prozent draufzuschlagen und diese wieder an die Amtsträger "zurückzuzahlen", sei die OeBS eingegangen.

"Gezahlt hat das Volk von Aserbaidschan", stellte Sackmann fest. Doch auch wenn das Schmiergeld für die Azeris von diesen selber gekommen sei und in der Auftragssumme schon enthalten war, hätten sich die österreichischen Banknotendrucker doch wegen Beihilfe zu deren Untreue sowie wegen Bestechung zu verantworten. Konkret habe die Zentralbank von Aserbaidschan große Banknotenaufträge für den Druck der "Manat"-Währung vergeben, die erste Zahlung sei dann im Juli 2005 an die OeBS gekommen - mit dem 20-prozentigen Aufschlag, den die Amtsträger in Baku für sich einstreifen wollten.

Das Verbuchen des Schmiergelds sei ein Problem gewesen, erläuterte Sackmann. Dafür seien dann verschlungene Wege gegangen worden, Scheinrechnungen seien erstellt worden und Bargeldzahlungen seien erfolgt. Die Aserbaidschaner hätten wunschgemäß "ihre" 20 Prozent zurückbekommen. In der OeBS seien diese Vorgänge von den damaligen Geschäftsführern nicht ohne Deckung durch den damaligen Aufsichtsratspräsidenten Wolfgang Duchatczek durchgeführt worden.

Da der Fluss des Schmiergelds über eine OeBS-Angestellte an die Auftraggeber schwierig war, griff man schließlich zur Hilfe von zwei Anwälten, die nun auch auf der Anklagebank sitzen. Über eine Briefkastenfirma in Panama wurden nun diverse Zahlungen abgewickelt, für das Geldwaschen streiften die Anwälte 4 Prozent "Provision" ein, so der Ankläger. Verbindungsperson sei eine Frau gewesen, die auf ihrer Visitenkarte als Email "Tigerlilly" angab. "Machen Sie als 100-Prozent-Tochter der Nationalbank Geschäfte mit einer Tigerlilly?" fragte der Staatsanwalt.

Zu den Verträgen mit Aserbaidschan für den Banknotendruck seien dann auch noch Verträge mit der Syrischen Zentralbank dazugekommen. "Die Syrer waren bescheidener", meinte der Staatsanwalt mit Ironie. Die Zentralbanker aus Damaskus wollten "nur" 14 Prozent Aufschlag auf die Auftragssumme. Sonst liefen die Geschäfte der Syrer mit der OeBS ähnlich.

Die Geschäftspartner waren allerdings letztlich nicht angenehm. Die einzige Frau auf der Anklagebank, ehemals leitende Mitarbeiterin der OeBS, habe ihm bei den Einvernahmen ihre Angst vor den Azeris und den Syrern geschildert. Sie habe Angst, diese würden sich an ihr rächen, da sie viel Kontakt mit ihnen gehabt habe. Der Anklage habe diese Angeklagte mit ihren Ausführungen jedenfalls sehr geholfen.

Als die ersten Vorwürfe aufkamen seien zunächst die rangniederen Mitarbeiter hinausgeworfen worden, rügte der Staatsanwalt. "Man hat versucht, sich von oben nach unten abzuputzen". Eine Geldwäscheverdachtsmeldung der BAWAG und eine Betriebsprüfung des Finanzamts im April 2011 hätten zu den Ermittlungen geführt.

Sackmann sprach direkt den Ex-OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek, der auch OeBS-Aufsichtsratsvorsitzender war, an: Dieser sei ein "sehr engagierter" Aufsichtsratsvorsitzender gewesen, "aber dass er Fehlverhalten absegnet, bei einer 100-Prozent-Tochter der Nationalbank, das ist unerträglich". Der Hauptangeklagte, Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf, sei bei den Ermittlungen anfangs zwar nicht geständig gewesen, habe dann aber durch seine Aussagen sehr weitergeholfen.

Im Zuge der Schmiergeldzahlungen sei von der OeBS auch 3,7 Mio. Euro Körperschaftssteuer dem Finanzamt hinterzogen worden. Schmiergelder seien nämlich nicht von der Steuer absetzbar. Der Staatsanwalt fordert weiters, dass bei den Angeklagten jene Werte abgeschöpft werden, die sie als "Belohnung", als Prämien, erhalten haben.

(Forts. mögl.) gru/ggr/tsk

WEB http://www.oenb.at/

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