07.03.2014 15:31:00
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OeBS-Prozess - Angeklagter bringt Geheimdienste mit ins Spiel
Die Mitangeklagte und geständige damalige Vertriebsmitarbeiterin - sie hat sowohl die riesigen Aserbaidschan-Aufträge als auch den Syrien-Auftrag an Land gezogen - habe vieles im Alleingang gemacht, er habe keine Einblicke in ihre Tätigkeit gehabt, so der Angeklagte bei seiner Einvernahme im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Wien.
Der Angeklagte war seit 1995 in der Münze Österreich als Verkaufsleiter tätig und ist 2004 von seinem damaligen Chef Kurt Meyer in die OeBS geholt worden. Meyer war nach dem Ausscheiden der beiden bisherigen OeBS-Geschäftsführer zum interimistischen OeBS-Geschäftsführer ernannt worden. Als der Angeklagte auch in der OeBS als Verkaufsleiter eingesetzt werden sollte, hätten sich die zwei neuen OeBS-Geschäftsführer, Michael Wolf und Johannes Miller, dagegen gewehrt. Sie hätten befürchtet, selbst überflüssig zu werden, zumal Meyer damals die OeBS in die Münze eingliedern wollte. Wolf, Miller und die Vertriebsmitarbeiterin sind bisher die drei einzigen Angeklagten, die in der Schmiergeld-Causa ein Geständnis abgelegt haben.
Die Angst von Wolf und Miller, als Geschäftsführer überflüssig zu werden, sei auch der Grund gewesen, warum die beiden an einem Wochenende im Jahr 2005 nicht bei einer geplanten Vertragsunterzeichnung mit Vertretern der Aserbaidschanischen Notenbank (ANB) teilnehmen wollten, sondern in einem Nebenzimmer warteten. Wolf und Miller hätten den Riesenauftrag nicht abschließen wollen, weil sie ihre Karriere in Gefahr sahen, deshalb hätten er und Meyer einspringen müssen, so der Angeklagte. Der Vertrag über den Auftrag sei dann auch erst vier Tage später von Wolf und Miller unterzeichnet worden. Offensichtlich habe es dazwischen ein Telefonat zwischen Meyer und dem damaligen OeBS-Aufsichtsratsvorsitzenden Wolfgang Duchatczek gegeben.
Um den Aserbaidschan-Auftrag zu bekommen, habe man sich deshalb für die Mitangeklagte rumänisch-stämmige Vertriebsmitarbeiterin entschieden, weil sie sich aufgrund ihrer Sprachkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit solchen Ländern gut ausgekannt habe. Diese Mitarbeiterin sei in der OeBS ebenfalls sehr stark gemoppt worden und musste um ihren Arbeitsplatz Angst haben. Sie habe ausländerfeindliche Mails bekommen. In der OeBS seien grundsätzlich nur Österreicher tätig gewesen.
Seine Mitarbeiterin habe ihm gesagt, dass die OeBS einen sehr großen Auftrag mit Aserbaidschan machen könnte, "ein überragendes Projekt", aber es koste 20 Prozent. Sie habe nur sehr unklare Andeutungen gemacht, wofür das sei. Sie habe aber in Aserbaidschan sehr viele Gespräche aufgenommen, um zum Beispiel einen Regierungsbeschluss auszuhebeln, der eigentlich schon den britischen Konkurrenten De la Rue als Lieferanten vorgesehen hatte. Er sei davon ausgegangen, dass das die Provisionen - wie auch bei anderen ähnlichen Aufträgen üblich auch karitativen Einrichtungen oder NGOs zukommen werden. Somit würde es sich nicht um Schmiergeldzahlungen handeln. Namen habe sie keine genannt. Um zu Aufträgen in diesen Ländern zu kommen, hätten auch internationale Großkonzerne ähnliche Probleme. Solche Varianten wären dann zulässig, würden aber nicht als direkte oder indirekte Beeinflussung von Entscheidungsträgern gelten. Über die wahren Empfängern der Provisionszahlungen, die die OeBS über Scheinrechnungen an die Entscheidungsträger der ANB zurückfließen hat lassen, habe keiner Bescheid gewusst, außer die Vertriebsmitarbeiterin.
Auf die Frage des Richters, ob der die hohe Provision nicht hinterfragt habe, meinte der Angeklagte, der Auftrag sei ein Meilenstein für die Zusammenarbeit zwischen der Münze und der OeBS gewesen und hätte auch seine beruflichen Aussichten in ein neues Licht gerückt, zumal er Verkaufsleiter der OeBS werden sollte. Auch für seine unter den OeBS-Mitarbeitern unbeliebte Mitarbeiterin wäre der Auftrag wichtig gewesen.
Der Angeklagte hielt es auf Nachfrage seines Verteidigers für möglich, dass die mitangeklagte Vertriebsmitarbeiterin selbst in dieses "Ringelspiel" der Schmiergeldzahlungen involviert war. "Das kann sein, das hängt davon ab, wie das organisiert war". Dass sie alleine alle Fäden gezogen hat, hält er aber für unwahrscheinlich. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Frau das in diesen Ländern zustande bringt." Zu groß wäre auch die Zahl der Mitwisser gewesen. Eine Involvierung von Geheimdienste sei wahrscheinlich, zumal die Verkäufer der britische Konkurrenzfirma De la Rue durchgängig Mitarbeiter des britischen Geheimdienstes MI6 gewesen seien. An der Bestechung alleine könne es nicht gelegen sein, dass die OeBS den Auftrag erhalten hat.
Von De la Rue seien auch sämtliche Ergebnisse geliefert worden, womit die Vertriebsmitarbeiterin erst in den Banknotendruckauftrag habe einsteigen können. Warum es ihr gelungen sei, den Engländern den bereits fixierten Auftrag wegzunehmen, könnte an Zerwürfnissen zwischen den Aserbaidschanern und den Briten gelegen sein, die damals mit den Aseris bereits 15 Jahre im Geschäft waren. Die Vertriebsmitarbeiterin hätte im Umgang mit Geheimdiensten auch ausreichende Erfahrungen gehabt. Sie habe ihm immer gesagt, dass sie eine Funktion im rumänischen Geheimdienst habe, und ihren Einfluss auch anhand von Beispielen vorgeführt.
Die Verhandlung wird am Montag um 9 Uhr fortgesetzt.
(Schluss) ggr/cri
WEB http://www.oenb.at/
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