14.03.2014 14:59:00
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OeBS-Prozess- Angeklagter: Provisionen waren Geheimdienstfinanzierung
Zu Beginn des heutigen zehnten Verhandlungstags versuchte sein Verteidiger, Georg Zanger, die Öffentlichkeit ausschließen zu lassen. Sein Mandant wolle die mitangeklagte Ex-OeBS-Mitarbeiterin, die die Zahlungen eingefädelt hatte, schützen, sagte er. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Georg Olschak lehnte dieses Ansinnen jedoch ab. Trotz der Öffentlichkeit zeigte der Angeklagte sich bei seiner heutigen Vernehmung dann sehr redselig und schilderte recht blumig die über ihn abgewickelten Zahlungen und die von ihm behaupteten Geheimdienstverbindungen.
Die angeklagte Ex-OeBS-Mitarbeiterin, eine gebürtige Rumänin, vertrete er schon seit den 90-er Jahren in vielen Angelegenheiten. Im Zusammenhang mit ihrem Arbeitgeber, der Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) habe sie ihm im Jahr 2006 erzählt, dass ihr Arbeitgeber sie "zwinge", berufliche Zahlungen über ihr Privatkonto laufen zu lassen. Daher suche sie einen anderen Weg zur Abwicklung dieser Zahlungen. Er habe ihr dann eine Gesellschaft eines ihm bekannten Anwaltskollegen angeboten, deren Verwaltung in der Schweiz war und die ihren Sitz in Panama hatte - die Venkoy. Über diese Gesellschaft wurden dann Millionen-Provisionen der OeBS für Aufträge aus Aserbaidschan und Syrien gelenkt: Die Gelder kamen von der OeBS, die Venkoy stellte dafür Scheinrechnungen aus. Von der Venkoy flossen die Summen an von der Mitangeklagten genannte Personen oder Firmen. Der heute einvernommene frühere Anwalt und der zweite Anwalt erhielten für diese Tätigkeit selber Provisionen von insgesamt rund vier Prozent.
Da diese Einkünfte im Zusammenhang mit der Finanzierung der Geheimdienste von Aserbaidschan und Syrien standen, und dies nicht bekannt werden durfte, habe er die Provisionen auch nicht versteuert, rechtfertigte sich der Angeklagte. Inzwischen habe er aber seine Schuld beim Finanzamt beglichen. Da der Angeklagte selbst einräumte, er habe Scheinrechnungen der Venkoy an die OeBS gestellt, und diese dort als Betriebsausgaben verbucht und von der Steuer abgesetzt wurden, dehnte Staatsanwalt Volkert Sackmann heute mitten in der Verhandlung die Anklage gegen den Angeklagten aus: Nunmehr wirft er ihm auch Beitragstäterschaft zur Körperschaftssteuerhinterziehung in der OeBS vor.
Der Angeklagte sieht durch seine Version, dass das Geld nicht an korrupte Personen in den Nationalbanken oder der dortigen politischen Führungen ging sondern an den Geheimdienst, kein Delikt verwirklicht. "Der Geheimdienst ist der Staat", meinte er. Das Geld sei von der Nationalbank von Aserbaidschan gekommen und über die OeBS und die Venkoy wieder an Aserbaidschan zurückgeflossen. Auf die Frage des Richters, warum ein Geheimdienst so eine Konstruktion brauchen würde, meinte der Angeklagte, dadurch würde dann Geld im Ausland zur Verfügung stehen, dessen Herkunft nicht zurückverfolgt werden könne. Die meisten Überweisungen gingen an Firmen in Steueroasen, in Dubai und im Baltikum. Ob dort wirklich soviel geheimdienstliche Tätigkeit von Aserbaidschan und Syrien erfolge, wollte der Richter wissen.
Staatsanwalt Sackmann hielt dem Angeklagten seine eigene Aussagen im Ermittlungsverfahren vor. Damals hatte er noch gesagt, es sei ihm schnell klar geworden, dass es sich um "ungesetzliche" Zahlungen für "Lobbyingtätigkeit" gehandelt habe. Daraufhin verwies der Angeklagte auf den Unterschied zwischen "ungesetzlich" und "strafrechtswidrig": Es sei vielleicht ungesetzlich, aber keineswegs strafrechtswidrig gewesen.
Obwohl der Angeklagte mehrmals sagte, er wolle die mitangeklagte frühere Mandantin schützen, erzählte er ungefragt dass die gebürtige Rumänin früher beim rumänischen Geheimdienst Securitate gewesen sei. Daher habe sie sich mit Geheimdiensten ausgekannt. In Baku sei sie von mehreren Männern in einem schäbigen Gebäude befragt worden, ihre Unterlagen seien kopiert worden. Dabei habe es sich um Geheimdienstleute gehandelt.
Aufhorchen ließ der Angeklagte auch, als er die Geschäftsführerin der Briefkastengesellschaft Venkoy, die von anderen Zeugen und dem Staatsanwalt als einfach beschrieben wird, als große Drehscheibe von Ostgeschäften darstellte. Sie sei eben "gut getarnt", meinte er. Statt einer Sekretärin sei sie in Wahrheit ähnlich der "Roten Fini" und habe Gelder für die KPdSU und andere verwaltet. Die ältere Dame mit dem E-Mail "Tiger Lilly" könne einfach nur nicht mit EDV umgehen, versuchte er einige vorgelegte Mails mit simplen Fragen von ihr zu erklären. "Es gibt sogar Leute, die behaupten, dass sie (Tiger Lilly, Anm.) die Chefin der Roten Fini ist", meinte der Angeklagte.
Trotz einer Geldwäscheverdachtsmeldung im Jahr 2008 habe er keinen Verdacht geschöpft, dass an seiner Tätigkeit etwas Illegales sein könnte, beteuerte er. Daraufhin hielt ihm der Staatsanwalt vor, dass er in seinen Venkoy-Ordner damals extra den ausgedruckten Paragraphen des österreichischen Strafgesetzbuches zur "Bestechung" hineingelegt habe. Der Angeklagte verneinte heute jeden Zusammenhang zu seinen damals getätigten Zahlungen, er habe sich eben für das Thema interessiert.
Die OeBS-Mitarbeiterin habe ihm zwar gesagt, dass ihre Chefs von den Provisionen gewusst hätten, "über die Tiefe dieses Wissens weiß ich aber nichts", meinte der Angeklagte. Korruption halte er aber für ausgeschlossen, weil es ganze Listen von Personen und Firmen gegeben habe, an die Geschenke gingen und Überweisungen via Venkoy flossen. Korruption würde sich nämlich verdeckt abspielen, und niemand würde korrupte Personen auf einer Liste zusammenschreiben. Dass es in Aserbaidschan trotz einigen Medienberichten und Oppositions-Protesten nicht zu einer Untersuchung der Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Banknotendruckauftrag gekommen ist, wertete der Staatsanwalt als Zeichen, wie sehr das ganze System korrupt sei. Der Angeklagte hingegen sah darin einen Beweis, dass das Geld wirklich beim Geheimdienst gelandet sei.
Die Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts wurde auf Montag, 9 Uhr, vertagt. Dann wird der neunte Angeklagte einvernommen.
(Schluss) gru/itz
WEB http://www.oenb.at/
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