Lufthansa Aktie
WKN: 823212 / ISIN: DE0008232125
EuGH hat entschieden |
13.05.2015 10:32:00
|
Niki-Klage zur AUA-Übernahme durch Lufthansa abgelehnt
Darüber hinaus hat Niki Luftfahrt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht den Nachweis erbracht, dass die EU-Kommission einen Fehler begangen habe, indem sie festgestellt hat, dass die staatliche Beihilfe zugunsten von Austrian Airlines, die in dem von Lufthansa zu zahlenden negativen Preis enthalten war, als Umstrukturierungsbeihilfe gegen EU-Recht verstieß. Die Beihilfe diente dem Schuldenabbau der Austrian Airlines und stand im Zusammenhang mit einem Umstrukturierungsplan, mit dem die Wiederherstellung ihrer langfristigen Überlebensfähigkeit gewährleistet werden sollte.
Die EU-Kommission hatte die AUA-Übernahme durch Lufthansa 2009 unter Auflagen genehmigt. Gegen diese Entscheidung der EU-Kommission wurde von Niki beim Europäischen Gerichtshof eine Klage auf Nichtigerklärung erhoben.
Niki fliegt seit drei Jahren - so wie die AUA - unter deutschen Fittichen. Im November 2011 hatte der Lufthansa-Rivale Air Berlin die von Niki Lauda gegründet Airline komplett übernommen.
ths/jep/kre

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