23.11.2015 13:01:00

Neues Börsegesetz mit Erleichterungen für börsenotierte Unternehmen

Börsenotierte Unternehmen müssen künftig keine Quartalsberichte mehr erstellen. Dadurch soll für die KMU der Zugang zu den europäischen Kapitalmärkten erleichtert werden. Das sieht das geänderte Börsengesetz vor, das am kommenden Donnerstag in Kraft tritt. Gesellschaften im Prime Market verpflichten sich allerdings gegenüber der Wiener Börse auch weiterhin zu erhöhter Transparenz.

Für die börsenotierten Top-Unternehmen gelten die Quartalsberichte weiterhin, jedoch vereinfacht und in geringerem Umfang. Dazu haben sie sich gegenüber der Wiener Börse verpflichtet. So sind etwa Anhangangaben künftig nicht mehr vorgesehen. Weiterhin gilt allgemein, dass Jahresberichte spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu veröffentlichen sind. Ab dem 1. Jänner 2020 sind alle Jahresfinanzberichte dann in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat zu erstellen.

"Wir begrüßen jede Erleichterung für Unternehmen am Kapitalmarkt. In Österreich sind gerade auch kleinere und mittlere Unternehmen das Rückgrat der Wirtschaft. Der Entfall der Quartalsberichterstattung senkt die laufenden unternehmensinternen Kosten einer Börsenotiz besonders für kleinere Unternehmen", so die Börsevorstände Birgit Kuras und Michael Buhl am Montag in einer Presseaussendung.

Im novellierten Börsegesetz werden auch Meldepflichten und Definitionen für wichtige Beteiligungen neu geregelt. Mit der Einführung einer Generalklausel sollen jetzt alle Finanzinstrumente erfasst werden, die sich auf die Beteiligungsverhältnisse an einer Gesellschaft auswirken. Damit sollen Umgehungskonstruktionen - wie Optionen oder Termingeschäfte - vermieden werden, mit denen Übernehmer es vermieden, das Überschreiten bestimmter Beteiligungsschwellen zu melden.

Geschlossen wird auch eine Gesetzeslücke, wonach sich börsenotierte Gesellschaften bisher eine Beaufsichtigung gänzlich entziehen konnten. Wenn ein Emittent nunmehr von der Wahlmöglichkeit eines Herkunftslandes nicht Gebrauch macht, wird automatisch jener Mitgliedsstaat zum Herkunftsland bestimmt, in dem die Wertpapiere zugelassen sind.

Öl-, Gas- und Bergbauunternehmen werden künftig dazu verpflichtet, ihre Zahlungen an staatliche Stellen offenzulegen. Damit soll eine exzessiven Ausbeutung von Naturressourcen verhindert werden.

Damit die neuen Transparenzvorschriften auch eingehalten werden, werden die Sanktionsbefugnisse gestärkt und erweitert. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) kann hohe und abschreckende Strafen verhängen und diese - einschließlich der Identität der betroffenen Personen - im Internet bekannt machen. Privaten Personen drohen Geldstrafen von bis zu 2 Mio. Euro oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens. Für juristische Personen beträgt die Geldstrafe bis zu 10 Mio. Euro oder 5 Prozent des jährlichen Gesamtnettoumsatzes oder bis zum zweifachen des gezogenen Nutzens. Entscheidend ist, welcher Betrag höher ist.

In der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 2013/50/EU (Transparenzrichtlinie) wird zudem auf europäischer Ebene ein grenzüberschreitender zentraler Zugang zu Finanzinformationen geschaffen, der bei der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA angesiedelt wird. Die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) hat den Zugang zu ihrem Speichersystem über das europäische elektronische Zugangsportal spätestens ab dem 1. Jänner 2018 sicherzustellen.

Eine weitere Novelle des Börsegesetzes, die am Dienstag im Ministerrat behandelt wird, sieht weitere verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei der Verletzung von bestimmten Transparenzvorschriften vor. Für Marktmanipulation ist etwa eine Geldstrafe von bis zu 150.000 Euro vorgesehen. Auch der Versuch ist strafbar. Ein erzielter Vermögensvorteil ist von der FMA als verfallen zu erklären.

In Ausarbeitung befindet sich zudem die Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie. Darin wird die Grenze angehoben, unter der für eine Kapitalaufnahme an der Börse ein Prospekt erstellt werden muss. Das stelle eine weitere Entlastung für KMU dar, die den Weg an die Börse überlegen, so die Wiener Börse.

(Schluss) ggr/itz

WEB http://www.wienerborse.at

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