20.05.2014 14:38:00

Nationalrat: Budgetbegleitgesetz und Grunderwerbssteuer durch

Der Nationalrat hat Dienstagnachmittag Budgetbegleitgesetz und Reparatur der Grunderwerbssteuer abgesegnet. Für erstere Materie stimmte nur die Koalition, für zweitere alle Fraktionen außer den Grünen.

Das Budgetbegleitgesetz, eine Sammlung unterschiedlichster Materien, die mit dem Haushalt im Zusammenhang stehen, soll dazu dienen, das Defizit im Bundeshaushalt von 2014 bis 2018 um insgesamt gut 552 Mio. Euro zu vermindern. Gespart wird etwa beim Zweckzuschuss des Bundes an die Länder zur Finanzierung der Wohnbauförderung, bei der besonderen Presseförderung sowie bei den Parteiakademien. Einen großen Brocken macht auch die Auflösung des Krankenkassen-Strukturfonds aus.

Mehr Geld gibt es zur Unterstützung älterer Arbeitsloser. Der entsprechende Fördertopf wird um 20 Millionen aufgestockt. Zusätzliche Mittel gibt es auch für Bundesmuseen und Bundestheater. Erhöht wird ferner der Studienbeihilfe-Zuschlag für Eltern betreuungspflichtiger Kinder. Keine Zusatzkosten verursacht wohl jene Regelung, wonach die Schließung eingetragener Partnerschaften auch außerhalb der Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde möglich ist.

Die Reform der Grunderwerbssteuer war vom Verfassungsgerichtshof vorgegeben worden. Die nun gefundene Lösung sieht so aus, dass bei der Steuerbemessungsgrundlage nicht mehr zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken bzw. Immobilien unterschieden wird, sondern auf den Familienbegriff abgestellt wird. So soll die Grunderwerbsteuer bei der Weitergabe von Grundstücken im engen Familienkreis künftig in jedem Fall vom dreifachen Einheitswert berechnet werden, egal ob das Grundstück verkauft, vererbt oder verschenkt wird. Außerhalb des Familienkreises wird der (deutlich höhere) Verkehrswert herangezogen. In der Gewerkschaft hatte es lange die Tendenz gegeben, überhaupt den Verkehrswert heranzuziehen, letztlich stimmten die FSG-Mandatare aber gemäß der Koalitionslinie.

Der begünstigte Steuersatz von zwei Prozent für Familien bleibt bestehen. Profitieren können Ehepartner, eingetragene Partner, neuerdings auch Lebensgefährten, die im selben Haushalt leben, Eltern, Kinder, Enkel und Schwiegerkinder.

Finanzstaatssekretär Jochen Danninger (ÖVP) zeigte sich mit dieser getroffenen Neuregelung zufrieden. Es sei gelungen, Belastungen für Familien und Betriebe abzuwenden. Was die Kritik der Opposition an der von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) in einem Brief an die EU-Kommission angekündigten nachträglichen Budgetkorrektur angeht, startete Danninger einen Konter. Der Finanzminister habe im Budgetausschuss jede Maßnahme, die im Brief angesprochen sei, ausführlich erläutert: "Sich hier herauszustellen und zu behaupten, dass das nicht so war, ist einfach falsch."

(Schluss) bei/dru/mk

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