20.05.2014 13:51:00
|
Nationalrat: Budgetbegleitgesetz als Aufgalopp für Budgetdebatte 1
Beim Budgetbegleitgesetz geht es um ein Gesetzespaket, das Maßnahmen enthält, die den Haushalt zu stabilisieren helfen sollen aber auch in gewissen Bereichen Entlastungen bringen. Eingespart wird etwa bei der Wohnbau- und der Presseförderung, mehr Geld gibt es beispielsweise bei der Förderung älterer Arbeitsloser.
Bei der Debatte ging es dann aber kaum um diese Maßnahmen sondern schon ums Budget, das eigentlich erst ab Mittwoch drei Tage lang zur Debatte steht, sowie um die von der Opposition vermisste Steuerreform. So verlangte für die Freiheitlichen deren Finanzsprecher Hubert Fuchs eine Senkung des Einstiegssteuersatzes auf 25 Prozent, eine Anpassung der Tarifstufen zur Bekämpfung der kalten Progression und eine echte Lohnnebenkostensenkung. Denn was bis jetzt in letzterem Bereich Beschlusslage sei, könne man nur mit der Apotheker-Waage messen.
Klar nein zu neuen Steuern sagt das Team Stronach. Dessen Mandatar Georg Vetter empfahl der Regierung darauf zu schauen, dass es in Österreich einen ordentlichen Vermögensaufbau geben könne - "zum Wohle des Landes".
Auf den Brief von Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP), der der Debatte übrigens fernblieb, an die EU-Kommission, in dem er nachträglich über den Budget-Voranschlag hinausgehende Einsparungen schildert, konzentrierten sich Grüne und NEOS. Mit dieser Vorgangsweise habe der Ressortchef "den Tatbestand der Budgetlüge zu 100 Prozent erfüllt", ärgerte sich Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig.
Ein "Symbol für Tarnen und Täuschen" erkennt NEOS-Mandatar Rainer Hable im Vorgehen der Regierung, verschleiere diese doch wie vor der Nationalratswahl in Sachen Hypo die wahren Zahlen. Zudem würden die von Spindelegger genannten Daten ohnehin nicht halten, seien doch etwa bei den Pensionen unrealistische Annahmen vorgenommen worden. Für Glawischnig ist der Budgetentwurf durch den Spindelegger-Brief "Makulatur", wisse man doch nicht, was die avisierten weiteren Kürzungen der Ermessensausgaben für Ergebnisse etwa bei der Bildung oder der Entwicklungszusammenarbeit bringen würden.
In der Koalition wurden diese Vorwürfe zurückgewiesen. VP-Finanzsprecherin Gabriele Tamandl wies darauf hin, dass Spindelegger im Budgetausschuss ohnehin angekündigt habe, dass es noch zu Nachschärfungen kommen werde. Zudem betonte sie wie ihr SP-Pendant Jan Kai Krainer, dass die tatsächlichen Budgetzahlen sich in den vergangenen Jahren immer als besser erwiesen hätten als jene im Voranschlag.
Seitens der SPÖ wurde in der Debatte gewürdigt, dass der erfolgreiche Weg der vergangenen Jahre auch heuer fortgesetzt werde. Man spare in Struktur und Verwaltung, setzte aber auch Offensivmaßnahmen. Während für die ÖVP Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner neue Steuern wegen einer Gefährdung von Arbeitsplätzen ablehnte, sprach sich Krainer sehr wohl für die Gegenfinanzierung einer Steuerreform aus. Man wolle keine Steuerreform auf Pump, sondern eine Tarifsenkung auch dadurch ermöglichen, dass neue Steuern auf Millionen-Erbschaften und Millionen-Vermögen etabliert werden.
Einen interessanten Aspekt brachte Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes ein. Er warb für eine Fortsetzung des Breitband-Ausbaus und lag damit genau auf einer Linie mit Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ), die ja seit einigen Wochen Finanzminister Spindelegger (vergeblich) darauf drängt, die für den Ausbau reservierten Mittel freizugeben.
Gleichzeitig mit dem Budgetbegleitgesetz debattiert wird auch die vom VfGH veranlasste Reparatur der Grunderwerbssteuer, für die sich im Wesentlichen alle Fraktionen außer den Grünen aussprachen. Vorgesehen ist, bei der Steuerbemessungsgrundlage nicht mehr zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken bzw. Immobilien zu unterscheiden, sondern einzig auf das Kriterium der Familienzugehörigkeit abzustellen
So soll die Grunderwerbsteuer bei der Weitergabe von Grundstücken im engen Familienkreis künftig in jedem Fall vom dreifachen Einheitswert berechnet werden, egal ob das Grundstück verkauft, vererbt oder verschenkt wird. Der begünstigte Steuersatz von zwei Prozent bleibt gleich. Neu ist, dass neben Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern, Kindern, Enkelkindern und Schwiegerkindern künftig auch Lebensgefährten zu den begünstigten Familienangehörigen zählen.
(Schluss) bei/mk
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!