LUXEMBURG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Mitten in der Diskussion um neue Anti-Krisen-Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) geht der Rechtsstreit um Staatsanleihenkäufe der Notenbank in die nächste Runde. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortet an diesem Mittwoch (14.1.) der einflussreiche Gutachter die umstrittene Frage, ob die Notenbank Staatsanleihen kaufen darf oder nicht.
Die Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón werden mit Spannung erwartet, schließlich folgte das Gericht in der Vergangenheit in den meisten Fällen der Meinung des Gutachters und stärkte den EU-Institutionen den Rücken. Ein Urteil wird in diesem Herbst erwartet.
Verhandelt wird über den EZB-Beschluss aus dem September 2012, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Das Bundesverfassungsgericht war im Februar 2014 zu dem Schluss gekommen, die EZB habe mit diesem sogenannten OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") ihre Kompetenzen überschritten - auch wenn die Notenbank im Rahmen von OMT keine einzige Anleihe kaufte.
Die EZB dürfe nach den europäischen Verträgen keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben, befanden die Karlsruher Richter. Zudem waren sie der Ansicht, der OMT-Beschluss verstoße gegen das Verbot einer Mitfinanzierung von Staatshaushalten. Das Verfassungsgericht legte das Thema zur Klärung dem EuGH vor.
In Karlsruhe geklagt hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein "Mehr Demokratie". Fast 12 000 weitere Kläger schlossen sich an.
Die Notenbank unter Führung des Italieners Mario Draghi argumentiert, sie handele stets im Rahmen ihres Mandats. Oberstes Ziel der EZB ist ein mittelfristig stabiles Preisniveau bei einer Inflationsrate von knapp unter 2,0 Prozent.
Weil die Teuerung im Euroraum seit Monaten gefährlich niedrig und meilenweit vom Stabilitätsziel der EZB entfernt ist, bereiten die Währungshüter weitere Anti-Krisen-Maßnahmen vor. Viele Ökonomen halten es inzwischen für ausgemacht, dass der EZB-Rat bald den Kauf von Unternehmens- und Staatsanleihen in großem Stil beschließen wird ("Quantitative Easing", QE). Um diese - ebenfalls umstrittene Maßnahme - geht es vor dem EuGH nicht. Gleichwohl dürften die Signale aus Luxemburg in Frankfurt sehr genau wahrgenommen werden.
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