Tarifkonflikt |
10.09.2015 11:27:40
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Lufthansa kehrt nach Pilotenstreik zu Normalbetrieb zurück
Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte den Streik, der bis Mitternacht dauern sollte, überraschend für rechtswidrig erklärt. Es gab damit einem Antrag der Airline gegen die streikende Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) statt. Streiken darf man nur für Dinge, die in einem Tarifvertrag geregelt sind. Dazu gehören etwa Entgelte, Arbeitszeiten, Beförderungsregeln oder Rentenfragen.
Offiziell ist Streikgrund zwar die Übergangsversorgung der rund 5400 Piloten von Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings - und damit eine Rentenfrage. Der Gewerkschaft gehe es aber auch darum, beim Konzept für die Billiglinie Eurowings mehr Mitsprache zu bekommen, erklärte der Vorsitzende Richter. Beim Landesarbeitsgericht Köln zog die Lufthansa-Tochter Germanwings eine gleich gelagerte Berufung zurück, nachdem die Entscheidung aus Frankfurt bekanntgeworden war.
Mit dem rechtskräftigen Urteil und der umgehenden Absage des Streiks durch die Gewerkschaft konnte Lufthansa allerdings nicht sofort zum Normalbetrieb zurückkehren. Denn die Crews konnten nach Angaben des Unternehmens nicht mehr rechtzeitig zusammengeholt werden. So mussten am Mittwoch gut 140.000 Passagiere auf einen Flug mit der Lufthansa verzichten. Von 1.520 Flügen fielen der Airline zufolge rund 1.000 aus.
Welche Schlüsse die VC aus der Gerichtsentscheidung ziehen wird, ist noch offen. Nachdem sie zu Beginn der 13. Streikrunde mit weiteren Arbeitsniederlegungen gedroht hatte, will die Gewerkschaft nun zunächst die schriftlichen Urteilsgründe studieren.
Die Lufthansa hatte ihrerseits bereits eine Schadenersatzklage über 60 Millionen Euro gegen die Gewerkschaft angekündigt. Die Fluggesellschaft hält nämlich auch den ersten Ausstand der Piloten von April 2014 für rechtswidrig. Nach dem Urteil bot Konzern-Personalchefin Bettina Volkens der VC allerdings auch erneut Verhandlungen an.
dpa-AFX
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