18.01.2016 07:02:40
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NOZ: Europäischer Gerichtshof sieht keine Obergrenzen für Flüchtlinge
EuGH-Präsident Koen Lenaerts: Asylrecht schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze
Osnabrück. Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen würde nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) europäischem Recht zuwiderlaufen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts, "man muss folgendes beachten: Immer wenn jemand asylberechtigt ist, hat er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf, als Flüchtling anerkannt zu werden. Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze".
Lenaerts geht davon aus, dass die EU-Staaten die Flüchtlingskrise lösen werden: "Ich glaube, dass die derzeitigen Probleme überwindbar sind." Die EU werde daran nicht zerbrechen, sondern diese Krise meistern, wie sie schon zahlreiche Krisen zuvor gemeistert habe, sagte der Belgier, der dem Gerichtshof seit dem vergangenen Oktober vorsteht.
Der Jurist erinnerte daran, dass die EU immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder gemeinsame Mindest-Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen einhalten, solange sie den Asylantrag einer Person prüfen.
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Europäischer Gerichtshof verteidigt Vorgehen der Europäischen Zentralbank bei Euro-Rettung
EuGH-Präsident Koen Lenaerts zum Anleihen-Kaufprogramm der EZB: "Das ist keine Rechtsumgehung"
Osnabrück. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Vorgehen der Europäischen Zentralbank (EZB) bei der Euro-Rettung verteidigt. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) sagte EuGH-Präsident Koen Lenaerts, mit dem Kauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten umgehe die Zentralbank nicht ein Urteil des Gerichtshofs von 2015. Damals hatte der EuGH geurteilt, dass die EZB unter bestimmten Bedingungen Papiere von Euro-Staaten in der Krise aufkaufen darf - inzwischen hat die EZB aber ein anderes milliardenschweres Programm aufgelegt.
"Wir haben der Europäischen Zentralbank in dem Urteil zum Kaufprogramm von Staatsanleihen sehr klare Schranken gesetzt", sagte Lenaerts. Die Luxemburger Richter hätten die Bedingungen genannt, unter denen die EZB ein solches Programm nutzen könne, was sie übrigens immer noch nicht gemacht habe. Das schließe ja nicht aus, dass die Zentralbank inzwischen ein anderes Programm nutze. "Der EuGH urteilt nur über die Frage, die unbedingt beantwortet werden muss, um einen Rechtsstreit zu lösen. Wenn wir alle weiteren Fragen auch beantwortet hätten, wären wir zu weit gegangen. Das ist kein Widerspruch und auch keine Rechtsumgehung." Lenaerts wies die Kritik zurück, dass der Luxemburger Gerichtshof Euro-freundlich urteile. "Wir sind weder EU- noch Euro-freundlich, sondern Verträge-freundlich."
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