Raiffeisen Bank |
05.07.2013 19:30:00
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RBI legt Aktienoptionsprogramm für Chefs auf
Die Bank betonte heute, dass "natürlich allen bonusrelevanten gesetzlichen Vorgaben" entsprochen werde. Es gebe eine Begrenzung mit dem 3-fachen Zuteilungswert, falls sich Kurs der RBI-Aktie außergewöhnlich positiv entwickeln sollte. Wieviel den Begünstigten zugeteilt wird, hängt von zwei "Performancekriterien" ab: Der Entwicklung des Return on Equity (ROE) und des Total Shareholder Return, der Aktienrentabilität. Für die Zuteilungen sind auch entsprechende Eigeninvestments nötig.
Der rechnerische Wert der bedingt zugeteilten Aktien beträgt nach RBI-Angaben für Vorstandsmitglieder der Raiffeisen 70 Prozent der Jahres-Grundvergütung. Für Vorstände der mit RBI verbundenen Bank-Tochterunternehmen und ausgewählte Vorstandsmitglieder von Niederlassungen und Zweigstellen sind es 30 Prozent und für alle übrigen SIP-Begünstigten 20 oder 30 Prozent der Jahres-Grundvergütung zum Stichtag 1. Juli 2013 ("Zuteilungswert").
Je nachdem ob und wie weit die Performancekriterien zum 29. Dezember 2017 erreicht werden, kriegen die "Begünstigten" nach Ablauf auch der Wartezeit im Minimalfall 30 Prozent der bedingt zugeteilte Aktien als RBI-Aktien und maximal 150 Prozent der bedingt zugeteilten Aktien als RBI-Aktien. Der Wert der Zuteilungen wird zum 29. Dezember 2017 berechnet.
Für Vorstandsmitglieder der RBI beläuft sich die maximale Zuteilung von RBI-Aktien auf 208.588 Stück. Zum Vergleich: Nach heutigen Kursen (Kurs Freitagnachmittag: 21 Euro) wären das 4,4 Millionen Euro. Der aktuelle Kurs der RBI-Aktie gilt freilich als nicht berauschend.
Vorstandsmitglieder der mit RBI verbundenen Bank-Tochtergesellschaften und ausgewählte Vorstände von Niederlassungen und Zweigstellen können mit maximal 333.882 Stück Aktienzuteilung rechnen.
Für Führungskräfte der RBI und sonstiger verbundener Gesellschaften gibt es maximal 144.651 RBI-Aktien.
Die Gesellschaft behält sich vor, anstelle der tatsächlichen Zuteilung von RBI-Aktien eine Barauszahlung vorzunehmen, heißt es in der Mitteilung vom Freitag.
Die Höhe der Barauszahlung ergibt sich aus der ermittelten Anzahl der RBI-Aktien, die tatsächlich aufgrund der SIP Tranche 2013 zugeteilt werden müssten, multipliziert mit dem durchschnittlichen ATX-Schlusskurs der RBI-Aktie an den Börsetagen zwischen 1. Oktober 2017 und 31. Dezember 2017. Die tatsächliche Zuteilung der RBI-Aktien erfolgt nach Ablauf der so genannten "Vestingperiode" (31. Dezember 2017).
(Schluss) rf/sp
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