Amtshilfe genehmigt 05.07.2013 15:19:31

Credit Suisse muss Steuerdaten an USA liefern

Ein entsprechendes Amtshilfegesuch der USA wurde am Freitag vom Schweizer Bundesgericht in Lausanne als rechtmäßig bestätigt.

    Die US-Steuerbehörde IRS hatte 2011 unter Berufung auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz die Herausgabe von Daten mutmaßlicher US-Steuerbetrüger verlangt. Der Credit Suisse war zudem vorgeworfen worden, dass ihre Mitarbeiter US-Kunden aktiv geholfen hätten, Einkommen und Vermögen vor dem US-Fiskus zu verbergen.

    Gegen die Herausgabe der im Rahmen einer Gruppenanfrage erbetenen Daten hatte ein Bankkunde Beschwerde eingelegt. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht gab diesem Einspruch, wonach die Kriterien zur Identifizierung der US-Kunden zu allgemein gehalten seien, im März 2012 zunächst statt.

    Die US-Steuerbehörde reichte daraufhin ein präziser formuliertes Gesuch ein, dem das Bundesverwaltungsgericht zustimmte. Beschwerden betroffener US-Kunden gegen diese Entscheidung wurden nun vom Bundesgericht, der obersten Schweizer Rechtsinstanz, abgewiesen. Wie viele US-Kunden der Credit Suissse betroffen sind und um welche Vermögenswerte es geht, wurde zunächst nicht bekannt./bur/DP/stb

LAUSANNE (dpa-AFX)

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