02.07.2013 14:55:30

B. Braun bereitet weitere rechtliche Schritte gegen Rhön-Klinikum vor

   Von Heide Oberhauser-Aslan

   Der Rechtsstreit um die mögliche Satzungsänderung der Rhön-Klinikum AG geht in die nächste Phase. Rhön-Klinikum-Großaktionär B. Braun ist dabei, sich juristisch gegen eine mögliche Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister zu wappnen. Mit der Eintragung in das Handelsregister wäre die Änderung der Satzung nämlich wirksam. Dann hätte ein Aktionär nicht mehr mit zehn Prozent eine Sperrminorität bei Rhön-Klinikum sondern erst mit 25 Prozent, und eine Übernahme von Rhön-Klinikum würde leichter.

   Widersacher B. Braun hat jetzt zusätzlich zur Anfechtungsklage eine einstweilige Verfügung gegen die von Rhön-Klinikum angestrebte Handelsregistereintragung vorbereitet. Rhön-Klinikum hatte die Satzungsänderung beim Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt am 26. Juni angemeldet, also noch vor dem Ende der Frist für Anfechtungsklagen, die B. Braun bereits angekündigt hatte. Bisher hat das Gericht aber noch nicht darüber entschieden. Im Moment ist auch noch nicht absehbar, wann das Registergericht eine Entscheidung fällen wird, denn es gibt keine gesetzliche Frist dafür. Die Anwälte von B. Braun rechnen damit aber etwa sechs Wochen nach Ende der Hauptversammlung.

   "Die einstweilige Verfügung ist fertig, aber noch nicht eingereicht", sagte Stefan Simon von der von B. Braun mandatierten Anwaltskanzlei Flick, Gocke, Schaumburg. "Von dieser einstweiligen Verfügung werden wir dann unmittelbar Gebrauch machen, wenn das Handelsregister trotz der von uns eingereichten Schrift die Eintragung der Satzungsänderung betreiben sollte", erklärte er.

   Unmittelbar nach der Hauptversammlung hatte die Kanzlei eine so genannte Schutzschrift bei dem Handelsregistergericht hinterlegt, um das Gericht von einer möglichen Eintragung abzuhalten. "Wir haben darin angeregt, dass das Registergericht das Registerverfahren aussetzt, bis über unsere Anfechtungsklage entschieden ist", sagte Simon. Auch die angekündigte Anfechtungsklage gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse sei kurz vor der Fertigstellung, erklärte er. Die Frist dafür läuft am 12. Juli aus.

   Auf der Hauptversammlung der Rhön-Klinikum AG hatte der Antrag auf Satzungsänderung überraschend die erforderliche hohe Zustimmungshürde von mehr als 90 Prozent des vertretenen Kapitals genommen. Die Stimmen von B. Braun waren wegen angeblicher Formfehler in der Stimmrechtsvertretung bei der Abstimmung nicht berücksichtigt worden. Da die Stimmen des Gegners des Vorhabens nicht mitgezählt wurden, fiel die Satzungshürde. B. Braun, der 5 Prozent zugeschrieben werden, beschuldigt Rhön-Klinikum jetzt, das Beschlussergebnis gezielt gefälscht zu haben, um die Satzungsänderung durchzudrücken.

   Kontakt zum Autor: heide.oberhauser@dowjones.com

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