27.06.2013 20:30:00
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OeNB: Duchatczek hat keinen Anspruch auf Abfertigung oder Pension
Ex-OeNB-Vize-Gouverneur Wolfgang Duchatczek hat als
Folge seiner Suspendierung und des darauffolgenden Rücktritts von
allen Ämtern und Funktionen "keine Ansprüche auf eine Abfertigung
oder eine Anwartschaft auf eine von der OeNB zu leistende Pension".
Dessen ungeachtet werde das eingeleitete Disziplinarverfahren gegen
Duchatczek fortgeführt, teilte die Oesterreichische Nationalbank
(OeNB) am Donnerstagabend im Anschluss an die Sitzung des
Generalrates mit.
Duchatczek habe mit Schreiben vom 25. Juni 2013 an die OeNB alle Ämter und Funktionen zurückgelegt und gleichzeitig sein Dienstverhältnis zur OeNB mit sofortiger Wirkung beendet. "Die am 18. Juni 2013 ausgesprochene Suspendierung von Herrn Dr. Duchatczek ist damit hinfällig", so die OeNB.
(Forts. mögl.) ggr/lo
WEB http://www.oenb.at/
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