"Das Gutachten ist falsch" 28.06.2013 07:12:00

Causa Immofinanz - Petrikovics zeigte Gerichtsgutachter an

Petrikovics hat demnach bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, worin er Gutachter Altenberger der falschen Beweisaussage bezichtigt. Ein Tatbestand, der einen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahre vorsieht, so das Magazin. "Der Gutachter sagt die Unwahrheit. Das Gutachten ist falsch", wird Petrikovics zitiert.

Grundlage der Anzeige ist laut "Format" ein Gutachten des früheren Finanzministers und Wirtschaftsprüfers Andreas Staribacher, welches grobe Unzulänglichkeiten in Altenbergers Gutachten bzw. Widersprüche zu dessen Aussagen in der Hauptverhandlung des Immofinanz-Prozesses aufzeigen.

So hat laut Staribachers Expertise der Gerichtsgutachter bei der Überprüfung der Überschuldung der Immofinanz-Enkelgesellschaft CPB IMV grobe Fehler gemacht. Altenberger hätte in der Hauptverhandlung selbst zugegeben, buchmäßige Reserven einer ausländischen Tochter der CPB IMV nicht angeschaut zu haben. In dieser wären aber 45,8 Mio. Euro vorhanden gewesen, die die Schulden um 9 Mio. ins Plus gedreht hätten, heißt es.

Der konkrete Vorwurf gegen Altenberger: Bei genauer Prüfung hätte er die wahre Situation erkennen müssen, wodurch der Untreuevorwurf gegen Petrikovics obsolet geworden wäre.

Eine zweite Unrichtigkeit wird in Staribachers Gegengutachten moniert: So hätte Altenberger in einem Zwischengutachten für die Staatsanwaltschaft bei einer Immofinanz-Tochter detaillierte Rückzahlungen festgestellt - in der Hauptverhandlung aber das Gegenteil behauptet.

Zuletzt wird Altenberger wegen Falschauslegung von Konsolidierungsregeln bei der Constantia-Tochter CPB CFC angegriffen.

Altenberger selbst gab auf "Format"-Nachfrage an, von den Vorwürfen nichts gehört zu haben, und wollte dazu weiters keine Stellungnahme abgeben.

Die Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft könnte aber laut "Format" noch unangenehme Folgen haben. Denn Petrikovics schließt sich der Anzeige als Privatbeteiligter an und fordert fürs erste 30.000 Euro an Wiedergutmachung. Weitere zivilrechtliche Schritte hält sich der frühere Immofinanz-Chef offen. Er hält Altenbergs Arbeit für eine Art Gefälligkeitsgutachten für seinen Auftraggeber, die Staatsanwaltschaft.

ggr/lo

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