27.06.2013 15:22:31

Airlines kassieren nächste Schlappe vor Gericht

   Von Kirsten Bienk

   Die Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin und Ryanair haben erneut einen Gerichtsprozess gegen die Fluglotsengewerkschaft GdF verloren. Das Landesarbeitsgericht Hessen bestätigte nach Gewerkschaftsangaben ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt, wonach die Gewerkschaft den Airlines für die Auswirkungen einer Streikandrohung keinen Schadensersatz zahlen muss.

   Die Fluggesellschaften dürften sich mit diesem Urteil nicht zufrieden geben. Sie erwägen früheren Angaben zufolge den Gang zur nächsthöheren Instanz, zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt.

   Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind zwei im Jahr 2011 von den Fluglotsen angekündigte, aber nicht durchgeführte Streiks bei der Deutschen Flugsicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer befanden sich seit Monaten in Tarifverhandlungen und konnten am Verhandlungstisch keinen Kompromiss erreichen.

   Die Gewerkschaft hatte daraufhin ihre Mitglieder am 2. und am 8. August bundesweit zu zeitlich befristeten Streiks aufgerufen. Zum Arbeitskampf kam es allerdings nie. Den ersten Streik verbot das Arbeitsgericht Frankfurt. Den zweiten verhinderte die Flugsicherung. Sie rief einen Schlichter an, der schließlich einen Kompromiss vorschlug und den Zwist beendete.

   Wegen der drohenden Streiks hatten aber bereits viele Reisende ihre Flüge storniert, Reisen abgesagt oder waren auf die Bahn und das Auto umgestiegen. Die Airlines mussten eigenen Angaben zufolge hohe Umsatzausfälle verkraften. Insgesamt verklagten die Fluggesellschaften die Fluglotsen auf Schadensersatz von 3,3 Millionen Euro.

   Das Arbeitsgericht Frankfurt wies dieses Ansinnen jedoch bereits im August 2012 zurück. Der Richter vertrat die Auffassung, dass die Fluglotsen nicht die Airlines bestreiken wollten, sondern ihren Arbeitgeber, die Deutsche Flugsicherung. Somit seien die Fluggesellschaften in dem schwelenden Tarifstreit nur sogenannte unbeteiligte Dritte und damit nicht berechtigt, Schadensersatz zu fordern.

   Das Verfahren wird in der Branche aufmerksam verfolgt. Alle Beteiligten sehen die Urteile als Wegweiser für die deutsche Tariflandschaft. Sollten Gerichte zu der Einschätzung gelangen, dass unbeteiligte Dritte Schadensersatz von Gewerkschaften verlangen können, könnte dies kleinere Arbeitnehmervertretungen in arge finanzielle Bedrängnis bringen. Gewerkschaften befürchten, dass sie wegen dann drohender Haftungsrisiken ihr im Grundgesetz verankertes Streikrecht nicht mehr wahrnehmen können.

   Die Gewerkschaft der Flugsicherung muss sich noch in zwei anderen Verfahren gegen Schadensersatzforderungen von Fluggesellschaften und Flughafenbetreibern wehren. Bisher haben die Richter aber auch in diesen Prozessen immer im Sinne der Gewerkschaft entschieden. Die Kläger kündigten bereits weitere juristische Schritte an.

   Die Fluglotsen rechnen damit, dass erst ein Urteil der letzten Instanz, des Bundesarbeitsgerichts, Klarheit bringt. Diese erwarten die Arbeitnehmer aber frühestens im nächsten Jahr. Möglicherweise bündeln die Erfurter Richter alle drei Verfahren.

   Kontakt zur Autorin: kirsten.bienk@dowjones.com

   DJG/kib/bam

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