26.06.2013 16:15:31

Rhön-Klinikum fordert Großaktionär B. Braun heraus

   Die Rhön-Klinikum AG schafft Fakten und beschleunigt damit eine Entscheidung im Streit um die Satzung des Unternehmens. Der Klinikbetreiber will eine auf der Hauptversammlung beschlossene Satzungsänderung nun in das Handelsregister eintragen und damit wirksam werden lassen. Damit wird Großaktionär B. Braun herausgefordert. Dieser hatte angekündigt, gegen den Beschluss der Hauptversammlung vorzugehen, der nur durch eine Panne möglich geworden war. Da Rhön-Klinikum eine Anfechtungsklage aber zwei Woche nach dem Aktionärstreffen nicht vorliegt, geht das Unternehmen nun in die Offensive.

   Die Aktionärsversammlung der fränkischen Klinikkette hatte völlig unerwartet für die Abschaffung der bisherigen Satzung gestimmt und damit eine künftige eigene Übernahme einfacher gemacht. Auf der Hauptversammlung kam der vom Großaktionär Alecta eingebrachte Vorschlag, die hohe Zustimmungshürde von mehr als 90 Prozent bei wichtigen Unternehmensentscheidungen zu kippen, auf die erforderliche Mehrheit. Eine Übernahme von Rhön-Klinikum in absehbarer Zeit wird damit wahrscheinlicher, denn eine Sperrminorität mit mehr als 10 Prozent des vertretenen Kapitals wird künftig nicht mehr möglich sein.

   Der Medizintechnikkonzern B. Braun und Wettbewerber Asklepios, die beide mehr als je 5 Prozent an Rhön-Klinikum halten, wollten eigentlich die vorgeschlagene Satzungsänderung abwenden. Asklepios hatte im vergangenen Jahr mit einem überraschenden Einstieg bei Rhön-Klinikum die geplante Übernahme der fränkischen Klinikkette durch Fresenius vereitelt. Auf der Hauptversammliung erhielten Vertreter von B. Braun aber kein Stimmrecht, weil ihnen dafür die ordnungsgemäße Legitimation fehlte. Ohne Stimmrecht konnte der Großaktionär die Satzungsänderung aber nicht verhindern.

   Der Medizintechnikkonzern B. Braun sowie weitere Aktionäre hatten zwar angekündigt, gegen die Beschlüsse auf der Hauptversammlung Anfechtungsklagen zu erheben. Dies ist bislang aber nicht erfolgt. Mit der Anmeldung zur Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse erhöht Rhön-Klinikum nun den Druck.

   Der Rhön-Vorstand teilte mit, nach eingehender Prüfung halte er die zu erwartende Begründung der angekündigten Anfechtungsklage nicht für stichhaltig. Er wolle nicht mehr länger auf die Klageeinreichung warten.

   Die Satzungsänderung wird erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Klagen sind jetzt zwar noch möglich, grundsätzlich kann aber eine Eintragung der HV-Beschlüsse jederzeit erfolgen. Das Registergericht kann auch noch abwarten, ob Anfechtungsklagen eingehen und wie darüber entschieden wird. Ob es zu einer Klage kommt, bleibt derzeit unklar. B. Braun war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

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