21.06.2013 09:50:34
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Rhön-Finanzvorstand sieht Geschäft durch Aktionärsklagen nicht beeinträchtigt
Neumann stellte in Aussicht, die Eintragung der Satzungsänderung beim Registergericht auch trotz der Anfechtungsklagen zu beantragen. "Es kann die Situation eintreten, in der wir den Inhalt der Anfechtungsklagen als nicht stichhaltig beurteilen", sagte er.
Eine Übernahme von Rhön durch den Medizinkonzern Fresenius (Fresenius SECo) war vor einem Jahr an der hohen Annahmeschwelle von 90 Prozent gescheitert. Konkurrenten hatten sich bei Rhön eingekauft, um mithilfe der geringen Sperrminorität den Deal zu verhindern. Vor gut einer Woche beschloss dann die Hauptversammlung von Rhön mit überraschender Mehrheit eine Satzungsänderung. Die Stimmen des Großaktionärs B. Braun Melsungen waren dabei wegen eines mutmaßlichen Formfehlers nicht gezählt worden. Einige Aktionäre wollen die Beschlüsse nun anfechten.
Fresenius könnte innerhalb eines Jahres nach dem gescheiterten Übernahmeversuch eine neue Offerte starten. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Rhön-Vorstandes sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Frist dafür endet in einigen Tagen am 27. Juni. Fresenius jedoch schweigt bislang zu seinen Plänen./men/jha/enl

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