18.06.2013 11:57:00
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Transparenzdatenbank mit vorerst wenig Transparenz
Eine Antwort auf die Frage, wie viel Geld Bund, Länder und Gemeinden für ihre Förderprogramme insgesamt ausgeben (Stichwort: Förderdschungel), wird das öffentlich zugängliche "Transparenzportal" damit nicht liefern. Die aktuellste Schätzung des Finanzministeriums stammt aus 2011 und basiert auf Daten aus 2009. Darin ist von 2.600 Förderprogrammen des Bundes, 3.100 der Länder und 47.000 Förderprogrammen der Gemeinden die Rede - mit Gesamtkosten von 74 Mrd. Euro.
Diese gewaltige Summe - sie entspricht einem Viertel der jährlichen Wirtschaftsleistung und der Hälfte der gesamten Staatsausgaben - kommt allerdings nur zustande, weil hier neben den Förderungen auch alle Sozialleistungen eingerechnet werden. Der Förderungsbericht des Bundes für 2011 weist demgegenüber nur direkte Förderungen von 5,38 und indirekte Förderungen (Steuerausfall durch Ausnahmeregelungen) von 10,54 Mrd. Euro aus.
Auf dem "Transparenzportal" werden die Förderprogramme des Bundes nach vier Rubriken (Förderprogramme für Privatpersonen, für Unternehmer, für NPOs und für öffentliche Einrichtungen) sortiert aufgelistet. Ab Juli sollen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auch abfragen können, welche Bundesförderungen sie bereits in Anspruch nehmen - und zwar mithilfe ihrer Finanzonline-Zugangsdaten.
Neben den Leistungsempfängern wird aber auch eine Reihe von Behörden Zugriff auf die Förderdaten der Österreicherinnen und Österreicher haben. Und zwar (laut 15a-Vereinbarung mit den Ländern) dann, wenn die Daten nötig sind, "um eine Leistung zu gewähren, einzustellen oder rückzufordern". Die Liste mit den zugriffsberechtigten Ämtern soll laut Finanzministerium in den nächsten Wochen mit der "Leistungsangebotsverordnung" veröffentlicht werden.
Die Länder sollen bis Jahresende zwar nachliefern, welche Förderprogramme sie auflegen. Allerdings werden die Länder vorerst keine personenbezogenen Daten in das System einspeisen, womit die individuell bezogenen Landesförderungen nicht abgefragt werden können. Dies könnte in einem zweiten Schritt nachgeholt werden. Im 15a-Vertrag zur Transparenzdatenbank wurde jedenfalls die Möglichkeit einer "gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank" ab 2015 verankert. An dieser könnten sich dann auch die (derzeit noch ausgesparten) Gemeinden beteiligen. Fix ist das allerdings noch nicht. Zuvor soll das Projekt 2014 evaluiert werden.
(Schluss) has/ks
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