12.06.2013 20:30:37
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Bundesrichter erklären Betriebsratswahl bei VW für unwirksam
Nach den Wahlen im März 2010 hatten mehrere Beschäftigte, die für eine "Liste Opposition" kandidiert hatten, Unregelmäßigkeiten moniert. Es soll zwischen der Zahl der abgegebenen Wahlumschläge und der Stimmen laut elektronischer Wählerliste eine Differenz von mehr als 100 Stimmen gegeben haben, argumentieren die Kläger in ihrer Anfechtung. Ihre Liste sei behindert worden.
Die Vorinstanzen hatten in dem Fall unterschiedlich entschieden. So habe das Landesarbeitsgericht in Hannover geurteilt, dass "der Schaden nachträglich geheilt" werden könne, sagte Gallner. Die Bundesrichter hoben diese Entscheidung jetzt wieder auf, da der Fehler "Auswirkungen auf das Ergebnis gehabt habe". Europas größter Autobauer Volkswagen hat am Standort Hannover gut 13.000 Mitarbeiter./fse/DP/jha
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