12.06.2013 16:00:31
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Weidmann sieht Klarstellungsbedarf bei Verbot der Staatsfinanzierung
Von Hans Bentzien
KARLSRUHE--Bundesbankpräsident Jens Weidmann glaubt nicht, dass der Handlungsspielraum der Europäischen Zentralbank (EZB) weiter eingeschränkt werden muss. Klärungsbedarf sehe er allerdings bei der Frage, was das Verbot der monetären Staatsfinanzierung bedeute, sagte er bei einer Anhörung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Anlass der Äußerung war die Frage eines Verfassungsrichters, was geschehen würde, wenn das Mandat der EZB "gesetzlich weiter eingehegt" würde. Weidmann sagte darauf, sein Verhalten bei der Abstimmung über das Staatsanleihekaufprogramm OMT zeige, dass er für sich selbst die Entscheidung getroffen habe, diesen Spielraum eng auszulegen, weil aus dem OMT Risiken für die Glaubwürdigkeit und die Finanzstabilität resultierten.
Die Diskussion über einen Zugang des Euro-Rettungsfonds zur Zentralbankfinanzierung habe aber gezeigt, wie groß die Spanne der Auffassungen darüber sei, was das Verbot der monetären Staatsfinanzierung eigentlich bedeute. "Wenn eine Notwendigkeit zur Klarstellung besteht, dann hier", sagte Weidmann.
Darüber hinaus sah der Bundesbankpräsident Anzeichen dafür, dass die EZB mit ihrem Versprechen notfalls unbegrenzter Staatsanleihekäufe die Finanzmärkte beeindruckt hat. Ein Richter wollte von Weidmann wissen, ob dieses EZB-Versprechen darauf ziele, ähnlich wie die Fed in den USA die Märkte zu beeindrucken, sodass es dort heiße, "Don't fight the Fed".
Der Richter fragte, ob die Märkte darauf vertrauten, dass die Zentralbank die "Bazooka" heraushole. Weidmann sagte, der Rückgang der Zinsspreads deute darauf hin, dass diese Ankündigung Wirkung erzeugt habe.
Der Bundesbankpräsident kritisierte erneut, dass das OMT auf eine Minderung der Risikoprämien auf Staatsanleihen ziele, was deren disziplinierende Wirkung schwäche. Auf die Frage, ob die Bundesbank bei ihrer Mitwirkung an Staatsanleihekäufen einen gewissen Ermessensspielraum sehe, antwortete Weidmann etwas differierter als am Vortag.
Als Volkswirt habe er den Eindruck, dass aus rechtlicher Sicht immer ein gewisser Ermessensspielraum bestehe, aber da könne er auch irren, sagte Weidmann. Weidmann verwies aber darauf, dass die Bundesbank als Teil des Eurosystems selbst bei einer Nichtbeteiligung an Käufen ihren Teil möglicher Verluste tragen müsste.
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
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June 12, 2013 09:57 ET (13:57 GMT)
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