12.06.2013 11:41:00
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Seit 2005: 82 Millionen Franken Zinserträge aus der Schweiz nach Wien
Auf dieser Basis sind seit 1. Juli 2005 (inklusive 2012) knapp 82 Mio. Franken (nach heutigem Kurs (66,6 Mio. Euro) aus Bern nach Wien geflossen, geht aus Zahlen des Schweizer Finanzministeriums vom Dienstag hervor. Zusätzlich haben einige hundert Österreicher ihre Schweizer Zinseinkünfte deklariert und zur Besteuerung in Österreich angemeldet. Das waren seit 2005 weitere 81 Mio. Franken.
Die Basis der bisherigen Geldflüsse ist das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen EU und der Schweiz aus dem Jahr 2004. Es sieht vor, dass die Schweiz von den Zinseinkünften aller EU-Bürger zunächst (1.7.2005 bis 30.6.2008) 15 Prozent, dann ( bis 30.6.2011) 20 Prozent und seither 35 Prozent an Steuern einbehält ("Steuerrückbehalt"). Allerdings ist die Basis dafür eng gezogen. Es gilt nur für bestimmte Finanzprodukte und außerdem behält die Schweiz die gesamte Abgabe selber ein, wenn es sich um einen Schweizer Schuldner handelt ("Verrechnungssteuer"). Schließlich werden auch nur 75 Prozent der einbehaltenen Quellensteuer an die EU-Staaten überwiesen, 25 Prozent gehen als Verwaltungsaufwand an die Schweiz.
Daher hob die Schweiz 2012 von Zinserträgen der EU-Bürger 615,4 Mio. Franken ein, überwiesen wurden davon 461,6 Mio. Franken (372,41 Mio. Euro) an die EU-Staaten.
Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich hat eine deutlich breitere Bemessungsgrundlage als das EU-Abkommen. Die Einmalzahlung von 15 bis 38 Prozent geht außerdem auf den Vermögensbestand und nicht auf die jährlichen Zinserträge. Darum soll daraus eine Mrd. Euro zusammenkommen.
Bei den laufenden Einnahmen im Rahmen des bilateralen Abkommens muss sich Österreich dann hinter EU-Recht einreihen: Die EU-Quellensteuer geht vor, die Schweizer Verrechnungssteuer auch. Durch die Ausweitung auf Einkünfte wie Dividenden, Stiftungserträge und Anderes soll dennoch ein beträchtlicher Betrag (50 Mio. Euro/Jahr) nach Österreich fließen. Außerdem wird der gesamte Betrag überwiesen, die Schweiz behält keine Verwaltungskosten ein. Der Steuersatz beträgt wie bei der heimischen Kest 25 Prozent.
(GRAFIK 0736-13,Format 88 x 88 mm) (Schluss) tsk/gru
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