10.06.2013 13:54:00

S&T-Stimmrechte zu ÜbK-Bescheid offengelegt - Noch kein Pflichtoffert

Nach der Entscheidung der heimischen Übernahmekommission, dass grosso holding, Quanmax & Co. für die in Frankfurt börsenotierte S&T AG ein Pflichtangebot legen müssen, liegen nun die Stimmrechtsanteile der Adressaten dieses Bescheids vor. Demnach waren der grosso, ihrem Haupteigentümer Erhard F. Grossnigg und den beiden Quanmax-Unternehmen per 8. Mai jeweils Stimmrechte von 49,41 Prozent der S&T zuzurechnen, dem S&T-CEO Hannes Niederhauser 47,12 Prozent. Dies teilte am Montag die Linzer S&T ad-hoc mit und reichte damit ihr zugegangene Stimmrechts-Informationen dem Börsepublikum weiter. Das verlangte Pflichtangebot selbst liegt aber noch nicht vor.

Die Übernahmekommission (ÜbK) hatte mit Bescheid vom 8. Mai in Bezug auf die S&T AG ein "gemeinsames Vorgehen" der grosso holding GesmbH, der Quanmax Inc., der Quanmax Malaysia Sdn.Bhd. sowie von DI. Hannes Niederhauser festgestellt und die Pflicht zur Stellung eines Übernahmeangebotes an alle jene früheren Beteiligungspapierinhaber der S&T festgestellt, die schon vor Eintragung der Verschmelzung an der S&T (ehemalige Quanmax AG) beteiligt waren. Die vom Bescheid Betroffenen hatten damals erklärt, man erwäge Rechtsmittel dagegen.

Die ÜbK hatte entschieden, dass ein Pflichtangebot nicht vermieden werden kann, indem etwa die kontrollierende Beteiligung vermindert oder das Erlangen der kontrollierenden Beteiligung durch die gemeinsam vorgehenden Rechtsträger rückgängig gemacht wird. Sie verpflichtete vielmehr die "Gruppe gemeinsam vorgehender Rechtsträger" dazu, binnen 20 Börsetagen ab Zustellung des Feststellungsbescheids ein Pflichtangebot anzuzeigen. Diese Frist läuft diese Woche aus, lässt sich ausrechnen.

In einer Mitteilung zu der Causa hatte die ÜbK erklärt, dass durch die seinerzeitige Verschmelzung der S&T System Integration & Technology Distribution AG als übertragende Gesellschaft auf die Quanmax AG (nun: S&T AG) als übernehmende Gesellschaft und die in diesem Zusammenhang vorgenommenen Aufsichtsratswahlen in der a.o. HV vom 6. November 2012 ein Kontrollwechsel bei der ehemaligen Quanmax AG ausgelöst worden sei. Die bisher kontrollierende Aktionärsgruppe - Quanmax Inc. und Quanmax Malaysia - sei um den neu dazugekommenen Aktionär grosso holding Gesellschaft mbH erweitert worden; die Gesellschaft gehört laut FirmenCompass zu 94,89 Prozent dem Sanierer Erhard F. Grossnigg. Festgestellt worden sei im Zuge des Ermittlungsverfahrens, dass auch Hannes Niederhauser Teil der kontrollierenden Aktionärsgruppe sei.

sp/itz

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