29.05.2013 15:35:35
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Ungültige Klauseln: Allianz Lebensversicherung zahlt 74.250 Euro
Die Kläger hatten bereits Ende 2010 Nachzahlungsforderungen in einer Sammelklage über die Verbraucherzentrale Hamburg geltend gemacht. Rückenwind bekamen sie jüngst durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der entsprechende Versicherungsklauseln für ungültig erklärte. Konkret ging es um gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen, die falsch abgerechnet wurden.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg ist in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Stuttgart noch offen, ob die Nachzahlungen der Allianz Leben richtig berechnet wurden.
Wegen der ungültigen Klauseln zahlte der Lebensversicherer nach eigenen Angaben rund 900.000 Kunden im Durchschnitt etwa 120 Euro zurück. Zudem hätten sich bereits tausende ehemalige Versicherte mit Anspruch auf Nachzahlungen gemeldet. Konkrete Zahlen nannte das Unternehmen aber nicht./lan/DP/stb
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