29.05.2013 13:21:35
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ROUNDUP: Deutschland und USA kooperieren enger im Kampf gegen Steuerbetrug
Gleichzeitig werden deutsche Institute vor der Erhebung einer US-Quellensteuer auf bestimmte Erträge geschützt. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit für deutsche Finanzinstitute im Verhältnis zum US-Fiskus. Zudem wurde im Kabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen gebilligt zur raschen Umsetzung des Abkommens. Es soll schon an diesem Freitag unterzeichnet werden. Der vereinbarte Informationsaustausch betrifft die Zeit ab 2014.
Das bilaterale Abkommen beruht auf einem zusammen mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien bereits 2012 mit den USA ausgehandelten Modell. Deutschland verpflichtet sich danach, von den in hierzulande ansässigen Finanzinstituten Informationen über jene Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen, die für US-Kunden geführt werden.
Im Gegenzug verpflichteten sich die USA, deutschen Steuerbehörden Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zu liefern. Die USA sagen zudem zu, alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuern unter dem "FATCA-Gesetz" zu vermeiden.
Mit dem US-Gesetz ("Foreign Account Tax Compliance Act/FATCA") vom März 2010 nimmt der amerikanische Fiskus IRS Steuerbetrüger weltweit ins Visier. Mit neuen Vorschriften sollen im Ausland versteckte Vermögen von US-Steuerpflichtigen aufgespürt und deren weltweite Einkommen besteuert werden.
Ausländische Vermögensverwalter, Banken und Fonds müssen detaillierte Angaben über Kunden geben, die in den USA steuerpflichtig sind. Nach dem FATCA-Gesetz wird auf bestimmte Erträge, vor allem Kapitalerträge, die ein ausländisches Institut aus US-Quellen bezieht, eine Steuer von 30 Prozent fällig - für nicht kooperationswillige Kunden oder Institute.
Diese kann nur vermieden werden, wenn das Institut Steuer-Informationen zu US-Bürgern bereitstellen. Die in dem Abkommen festgelegten Berichtspflichten der Finanzinstitute machten den Quellensteuereinbehalt nun entbehrlich, hieß es. Sie müssen auch keinen Vertrag mit der US-Steuerbehörde abschließen.
FATCA soll mittelfristig Modell für einen automatischen Informationsaustausch weltweit werden. Nach dem Willen Deutschlands und anderer EU-Staaten soll es vorbei sein mit Geheimkonten bei ausländischen Banken. Entsprechend FATCA sollen automatisch Angaben - etwa zu Kontoständen und Kontobewegungen - jeweils ausländischer Anleger an deren Heimatbehörden gemeldet werden./sl/DP/jkr
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