15.05.2013 15:46:00

BAWAG - Flöttl-Freispruch rechtskräftig

Der Freispruch für den im BAWAG-Prozess angeklagten Spekulanten Wolfgang Flöttl ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung gegen den Freispruch zurückgezogen, bestätigte Flöttls Anwalt Herbert Eichenseder der APA einen Bericht von "Kurier" Online. "Offenbar war das Urteil so gut begründet, dass es nicht anfechtbar war", sagte der Anwalt.

Im Juli 2008 war Flöttl vom Schöffengericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Davon wurden 20 Monate bedingt ausgesprochen, 10 Monate also unbedingt. Das Urteil des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner wurde im Dezember 2010 wegen Mängeln aufgehoben.

Im zweiten BAWAG-Prozess wurde Flöttl vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Böhm im Dezember 2012 freigesprochen, der Freispruch wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpft. Staatsanwältin war Sonja Herbst. Nun wurden alle Rechtsmittel zurückgezogen, so der Anwalt. Er sei heute von der Staatsanwaltschaft verständigt worden. Flöttl befinde sich in New York und sei sehr erfreut über den Ausgang.

(Forts. mögl.) gru/lo

WEB http://www.bawagpsk.com

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