14.05.2013 12:01:00
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Gericht erklärt neun Yesss!-Klauseln für unzulässig - Nicht rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat neun von
elf Vertragsklauseln des Mobilfunkdiskonters Yesss! für rechtswidrig
erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. So ist es aus Sicht des
OLG unzulässig in den AGB festzuhalten, dass nach sechs Monaten ohne
Umsätze der Anschluss eines Kunden deaktiviert werden kann. Die
Klauseln stammen noch aus der Zeit, als Yesss! eine Tochter von
Orange war. Mittlerweile befindet sich Yesss! unter dem Dach von
Marktführer A1 (Telekom Austria).
stf/ivn
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