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10.05.2013 12:25:33
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Rhön-Aktionär Alecta fordert Aus für 90-Prozent-Regel - Weg frei für Übernahme?
Branchenbeobachter halten die Erfolgsaussichten einer Abschaffung für gering. Denn auch dafür würde die Mehrheit von 90 Prozent plus einer Aktie benötigt. Indirekte Unterstützung erhält der Fonds vom Vorstand der Rhön-Klinikum AG. Das Gremium halte den Antrag für schlüssig begründet, sagte ein Rhön-Sprecher auf Anfrage.
Alecta hält rund 9,9 Prozent der Rhön-Aktien. Der Fonds ist nach Aufsichtsratschef und Rhön-Gründer Eugen Münch der zweitgrößte Aktionär der Franken. Münch erklärte auf Anfrage von dpa-AFX: "Dieser Antrag ist es wert, bedacht zu werden." Münch hält mit seiner Familie 12,5 Prozent und kann derzeit wegen der 90-Prozent-Klausel trotz des vergleichsweise geringen Anteils praktisch alle wichtigen Entscheidungen blockieren.
Im vergangenen Jahr hatte Münch einen Übernahmeversuch durch Fresenius eingefädelt. Doch der Rhön-Gründer scheiterte mit seinem Plan an der eigenen Satzung. Der Medizintechnikkonzern bot 3,1 Milliarden Euro für Rhön-Klinikum, verfehlte aber am Ende die angepeilten 90 Prozent der Anteile. Der Eigner des Rhön-Konkurrenten Asklepios, Bernard Broermann, hatte das Geschäft vereitelt, indem er rund fünf Prozent an Rhön erwarb.
Bei der Bilanzvorlage für 2012 hatte Fresenius-Chef Ulf Schneider abermals die Logik hinter der angestrebten Übernahme unterstrichen. "Wir haben mit dem Angebot damals ein überzeugendes industrielles Konzept vorgelegt. Dazu stehen wir nach wie vor, wenn es sich einmal ergeben sollte."
Seit Monaten stecken alle Beteiligten in einer Pattsituation fest. Im März hatte das Bundeskartellamt zudem ein neues Kapitel im Kampf um Rhön aufgeschlagen: Asklepios darf seinen Anteil an den Franken unter Auflagen auf bis zu 10,1 Prozent und damit über die bisher bei Rhön geltende Sperrminorität aufstocken. Damit kann Asklepios-Eigner Broermann jede Übernahme von Rhön blockieren.
Rhön hat gegen diese Entscheidung beim Bundeskartellamt eine Beschwerde eingereicht, die an das Oberlandesgericht Düsseldorf weitergeleitet wurde. Auch Fresenius schickte eine Beschwerde./ep/she/zb
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