03.05.2013 15:50:31

Bayer muss für Schering-Kauf eventuell noch nachbessern

Der Pharmakonzern Bayer kann die Übernahme des früheren Berliner Konkurrenten Schering noch nicht zu den Akten legen. Auf das Unternehmen kommen möglicherweise noch Abfindungskosten für die Schering-Aktionäre von mehr als 300 Millionen Euro zu.

   Die Düsseldorfer Kanzlei Dreier Riedel Rechtsanwälte, die nach eigenen Angaben mehrere private und institutionelle Aktionäre in dem Verfahren vertritt, reklamierte am Freitag jedenfalls einen Etappensieg für die früheren Schering-Aktionäre. Das Landgericht Berlin haben höhere Abfindungszahlungen festgelegt als von Bayer geboten.

   Nach Angaben der Kanzlei können die Aktionäre daher nun mit einer massiven Nachzahlung rechnen. Bayer müsse statt der angebotenen 89,36 Euro nunmehr 124,65 Euro je Schering-Aktie zahlen. Auch der jährlich zu zahlende Ausgleichsbetrag falle höher aus: 5,11 statt 3,62 Euro (netto). Bayer müsse die Nachzahlung zudem verzinsen, so dass die ehemaligen Schering-Aktionäre mit einer Nachzahlung von etwa 46 Euro je Aktie rechnen könnten, schreibt der die Aktionäre vertretende Anwalt Peter Dreier. Bezogen auf die knapp 7,2 Millionen außenstehenden Aktien summiere sich die Nachzahlung auf über 300 Millionen Euro.

   Die Entscheidung werde sicherlich auch Einfluss auf das parallel laufende Verfahren zum Squeeze-out der Schering-Minderheitsaktionäre haben, erwartet der Anwalt. Das Verfahren sei ebenfalls vor dem Landgericht Berlin anhängig. Er rechne noch im Laufe des Jahres mit einer Entscheidung. Die auf Bayer insgesamt zukommenden Kosten könnten dann an 500 Millionen Euro heranreichen, sagte er.

   Bei Bayer wollte man die Entscheidung nicht bestätigen. Dem Unternehmen sei keine Entscheidung bekannt, sagte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage von Dow Jones Newswires. Die von der Hauptversammlung beim Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Schering AG festgesetzte Abfindung und Ausgleichszahlung halte Bayer nach wie vor für angemessen. Sobald die Entscheidung vorliege, werde das Unternehmen sie prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.

   Beim Berliner Landgericht war am Freitagnachmittag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Das Gericht hatte den streitenden Parteien bereits 2008 eine gütliche Einigung nahegelegt und vorgeschlagen, eine Erhöhung der vorgesehenen Abfindung und Ausgleichszahlung "in der Größenordnung von 10 Prozent" in Betracht zu ziehen.

   Bayer hatte sich im Jahr 2006 mit der Merck KGaA eine Übernahmeschlacht um Schering geliefert. Die Leverkusener übernahmen den Berliner Pharmahersteller schließlich für insgesamt rund 17 Milliarden Euro.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/bam/kla/kgb

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   May 03, 2013 09:47 ET (13:47 GMT)

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