Nach Asbestklagen |
02.05.2013 09:03:00
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US-Ansprüche auf Schadenersatz gegen RHI endgültig vom Tisch
"Das Thema ist nun endgültig für uns abgeschlossen - das wichtigste ist die Rechtssicherheit", sagte Unternehmenssprecher Philipp Teper heute, Donnerstag, zur APA.
Die amerikanischen RHI-Firmen wurden damals sogenannte "Chapter-11-Verfahren"-Gesellschaften. Gleichzeitig musste die RHI einem Gericht einen Reorganisationsplan vorlegen. Auf diese Weise musste der Konzern damals keinen Schadenersatz zahlen. Das diesbezügliche "Chapter-11-Verfahren", ein spezielles US-Konkursverfahren, zog sich nun über mehr als ein Jahrzehnt hin.
Der zuständige District Court in den USA hat die Entscheidung des Insolvenzgerichts hinsichtlich eines Vergleiches mit allen im Berufungsverfahren erfolgreichen Versicherungsgesellschaften den aktuellen Unternehmensangaben zufolge am 11. März 2013 erledigt.
Die Reorganisationspläne der US-Gesellschaften seien - nach dem Ablauf der Einspruchsfrist sowie der Erfüllung aufschiebender Bedingungen - mit vergangenem Dienstag (30. April 2013) rechtskräftig geworden. Dies sei dem zuständigen Insolvenzgericht bereits bekanntgegeben worden.
Chapter-11 ist eine amerikanische Form des Ausgleichs, mit der sich eine von hohen Forderungen bedrohte Gesellschaft unter vorläufigen Gläubigerschutz stellt. Die RHI war in den USA mit hohen Schadenersatzforderungen von Asbest-Geschädigten konfrontiert gewesen und hatte das Schutzschirmverfahren dort vor elf Jahren beantragt.
kre/itz
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