23.04.2013 19:10:30

Politik nimmt Erneuerbare Energien von neuen Fondsregeln aus

   Von Andreas Kißler

   BERLIN--Die Finanzierung von Projekten für Erneuerbare Energien soll nach dem Willen der Politik auch künftig gesichert bleiben. Deshalb haben die Finanzpolitiker der Regierungsfraktionen nun Ausnahmeregelungen für die neue Fondsgesetzgebung vereinbart, die Energiegenossenschaften von strengen Aufsichtspflichten verschont. Die Branche, die sich zuvor vehement über die geplante Neuregelung beklagt hatte, atmet auf.

   Hintergrund ist, dass noch in diesem Sommer in Deutschland ein vollkommen neues Rechtsumfeld für Investmentfonds entstehen soll. Die Bundesregierung will sämtliche Fonds und deren Manager unter das Dach der Finanzaufsicht bringen. Im Zuge der Novelle hätte manchen Windparks und Solarfeldern im schlimmsten Fall das Ende gedroht, weil diese zur Finanzierung oft auf Bürgerbeteiligungsmodelle zurückgreifen, die mit dem neuen Gesetz zunächst quasi verboten werden sollten.

   Doch die jetzt vereinbarte Ausnahme sieht nach Angaben aus Koalitionskreisen vor, Fonds in Form einer Genossenschaft von den Regelungen zu verschonen, wenn die von ihnen verwalteten Vermögensgegenstände nicht mehr als 100 Millionen Euro wert sind. Damit wären Energiegenossenschaften aus dem Schneider. Auch kleine Beteiligungsgesellschaften in anderer Rechtsform mit einem Wert von höchstens fünf Millionen Euro und einem Anlegerkreis von höchstens fünf Personen sollen verschont bleiben.

   Für bestehende Projekte solle es nach den neuen Regelungen zudem Bestandsschutz geben, betonte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). "Wir haben ein Interesse an einer sauberen Regulierung", sagte BEE-Referent Ronald Heinemann. "Deswegen ist es aus unserer Sicht vernünftig, Energiegenossenschaften von diesen hohen bürokratischen Hürden in Zukunft auszunehmen." Der Verband würde dies begrüßen.

   Zwar ist noch nicht sicher, ob das Gesetzesvorhaben wie geplant am Mittwoch im Finanzausschuss abgeschlossen werden kann. Denn noch streiten die Politiker nach Fraktionsangaben über die genaue Ausgestaltung anderer Regelungen des Gesetzes, über das der Bundestag nach den bisherigen Planungen am 17. Mai entscheiden will. Die Regelungen zu den Energiegenossenschaften seien jedoch bereits vereinbart, sagten zwei Personen, die mit den Verhandlungen im Bundestag vertraut sind.

   Mit den Regelungen soll erstmals in Deutschland ein Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen werden. Hedgefonds sollen für Privatanleger damit grundsätzlich verboten werden und Anteile an offenen Immobilienfonds nach bisheriger Planung nur noch einmal pro Jahr zurückgegeben werden können. Die Bestimmungen setzen eine EU-Richtlinie über die Verwalter Alternativer Investmentfonds um. Und diese müssen laut der Vorgabe aus Brüssel bis zum 22. Juli im Bundesgesetzblatt stehen.

   Zum Schutz von Kleinanlegern sollen aber auch geschlossene Publikumsfonds Anlagebeschränkungen unterworfen werden. Sie müssen grundsätzlich risikogemischt investiert sein. Nur bei einer Mindestanlage von 20.000 Euro und einem Nachweis ausreichender Expertise soll von dieser Regelung abgewichen werden können. Ansonsten sollen so genannte Alternative Investmentfonds (AIF), auf die sich das Gesetz bezieht, zahlreichen Verwaltungspflichten unterliegen und nicht mehr in Ein-Objekt-Fonds investieren dürfen. Ohne die nun vereinbarte Ausnahmeregelung hätte dies zwangsläufig zu Schwierigkeiten für Bürgerenergieprojekte geführt.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@dowjones.com

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   April 23, 2013 12:15 ET (16:15 GMT)

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