17.04.2013 12:36:34

US-Berufungsgericht hält Bayer-Patent für Antibabypille für ungültig

    LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Der Pharma- und Chemiekonzern Bayer muss in einem US-Patentstreit einen Rückschlag hinnehmen. Ein Berufungsgericht in Washington hält das Patent des Konzerns für seine Verhütungspillle Yaz für ungültig. Es sei nur eine Abwandlung, hieß es am Dienstagabend zur Begründung. Damit erhielten die Konkurrenten Actavis, Novartis und Lupin Recht. Den Unternehmen war der Verkauf eines Nachahmermittels bis zum Ablauf des Patents 2014 zunächst verwehrt worden. Bayer erklärte auf Anfrage, man stimme nicht mit der Entscheidung überein und prüfe rechtliche Schritte. Der Konkurrent Actavis bringt seine Version des Mittels nun wieder auf den Markt.

    Am Finanzmarkt kam die Nachricht nicht gut an. In einem schwachen Umfeld büßten Bayer-Aktien gegen Mittag 1,92 Prozent auf 79,49 Euro ein. Auch der Dax stand mit Abschlägen von 1,23 Prozent deutlich unter Druck. Händler und Analysten zeigten sich in ersten Reaktionen eher negativ überrascht. Sie hielten die Nachricht für durchaus kursbelastend. Allerdings sind die Umsätze mit den Verhütungspillen bei Bayer angesichts der wachsenden Konkurrenz durch Nachahmer und Diskussionen über gesundheitliche Risiken bereits seit längerem unter Druck.      

    Die weltweiten Umsätze von Yaz und Yasmin waren in jüngster Zeit durch wachsenden Druck von Nachahmermitteln bereits kräftig gesunken. Im vierten Quartal gingen sie im Jahresvergleich um knapp sieben Prozent auf 270 Millionen Euro zurück. Neben sogenannten Generika machen dem Konzern auch Verfahren im Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsgefahren zu schaffen. Insbesondere in den USA sind noch zahlreiche Klagen anhängig. Bayer verbuchte 2012 Sonderlasten wegen dieser Rechtsfälle von knapp 1,2 Milliarden Euro./jha/ep

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