Dauerstreit mit Kirch-Erben |
11.04.2013 09:00:33
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Deutsche Bank: Rechtssicherheit mit außerordentlicher Hauptversammlung
"Wir wollen durch die Bestätigung von angefochtenen Beschlüssen der letzten Hauptversammlung sicherstellen, dass wir in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai eine rechtssichere Grundlage für die dann anstehenden Entscheidungen haben", erklärte Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen den Aktionären am Donnerstag. Auf einen nichtigen Jahresabschluss könne kein wirksamer Gewinnverwendungsbeschluss gestützt werden, damit würde die Grundlage für Auszahlung der Dividende fehlen.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung wird die Wahl der neuen Aufsichtsräte, auch des Vorsitzenden Paul Achleitner, sowie die Verwendung des Gewinns und die Genehmigung des Jahresabschluss wiederholt. Alle Punkte waren im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit beschlossen worden. Sie wurden aber von dem Kirch-Lager, mit dem die Deutsche Bank seit mehr als zehn Jahren im Zwist ist, erfolgreich angefochten. Grund: Ein Aktionär hätte nach Auffassung der Richter nochmal zu Wort kommen müssen.
Die Deutsche Bank ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die Beschlüsse sind noch gültig, da das Urteil nicht rechtskräftig ist. Mit der Wiederholung der Abstimmung will die Deutsche Bank gleichwohl Rechtssicherheit bekommen.
Das Institut befindet sich seit 2002 im Rechtsstreit mit dem Medienunternehmer Leo Kirch und seit dessen Tod mit seinen Erben. Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass die Deutsche Bank eine Mitverantwortung für den finanziellen Untergang des Kirch-Konzerns hat. Damit muss die Bank den Erben Schadensersatz zahlen. In einem Interview hatte der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Bank, Rolf Breuer, die Kreditwürdigkeit des Medien-Imperiums von Kirch in Frage gestellt.
DJG/kla
Dow Jones Newswires
Von Madeleine Nissen
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