Auf Antrag von Apple 11.04.2013 10:36:32

Samsung-Patent in Deutschland für nichtig erklärt

In einer weiteren Entscheidung erklärte das Gericht am Mittwoch ein technisches Patent von Samsung auf Antrag von Apple für nichtig. Eine Begründung wurde zunächst nicht mitgeteilt. Bei dem Europäischen Patent mit der Nummer EP1005726 geht es unter anderem um die Anpassung der Datenverarbeitung eines Geräts an die Netzqualität. Vergangene Woche hatte Apple einen Rückschlag einstecken müssen: Der Konzern verlor das Patent für die typische Schiebe-Geste zum Entsperren der iPhones und iPads. Apple kann dagegen noch in Berufung gehen.

/so/DP/kja

MÜNCHEN (dpa-AFX)

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