10.04.2013 11:00:32
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EU will auch kurzlaufende Interbankeneinlagen an Verlusten beteiligen
Von Laurence Norman und Gabriele Steinhauser
BRÜSSEL--Kurzlaufende Kredite von anderen Banken könnten in der EU künftig bei der Abwicklung von Pleitebanken doch zu den Verbindlichkeiten gezählt werden, die Verluste hinnehmen müssen. Dies geht aus einem Dokument hervor, das dem Wall Street Journal vorliegt und das als Grundlage für Beratungen von technischen Experten der EU-Mitgliedsländer über die neuen Regeln zur Sanierung oder Abwicklung maroder Banken dient.
In dem Dokument heißt es, Interbankeneinlagen mit Laufzeiten von weniger als einem Monat seien von der Liste der Verbindlichkeiten gestrichen werden, die bei einem Bail-In - also einer Beteiligung der Gläubiger an den Verlusten - ausgenommen werden sollten. Die kurzfristigen Einlagen auszunehmen, berge das Risiko, dass Banken zu abhängig von kurzlaufenden Interbankenkrediten werden könnten, hieß es nun.
Im ersten Gesetzentwurf der EU-Kommission im Juni war vorgesehen, dass die Abwicklungsbehörden über eine Bail-In-Option Forderungen von unbesicherten Gläubigern abschreiben oder in Eigenkapital umwandeln können. Diese Option sollte für zahlreiche Forderungen gelten, aber nicht für Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Monat.
Auch wenn sich die Diskussionen darüber erst in einem frühen Stadium befinden, signalisiert das Dokument nach Ansicht von Analysten dennoch, dass die EU nach der Rettungsaktion Zyperns zunehmend bereit ist, die Kosten von Sanierungen oder Abwicklungen von Banken auch den privaten Gläubigern aufzubürden und nicht nur den Steuerzahlern. Im Rahmen des Hilfsprogramms von 10 Milliarden Euro für Zypern waren die Inhaber großer Konten bei den zwei größten Banken des Landes gezwungen worden, Verluste auf ihre Einlagen hinzunehmen.
Nach weiteren Informationen des Wall Street Journal haben zudem Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Finnland im März vorgeschlagen, dass die Bail-In-Option bereits 2015 bei Bankenrettungen die Norm sein sollte. Der Gesetzentwurf der EU-Kommission hatte die Einführung der Regeln zur Beteiligung der privaten Gläubiger erst für 2018 vorgesehen.
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April 10, 2013 04:30 ET (08:30 GMT)
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