Eigentumsgarantie verletzt |
04.04.2013 17:15:30
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Zypern droht Klagewelle ausländischer Investoren
"Bei der Rettung Zyperns hat Brüssel offenbar das internationale Investitionsschutzrecht, das ausländische Investoren vor Enteignungen schützt, nicht wirklich in die Überlegungen miteinbezogen", sagt Jan Schäfer, Partner bei der internationalen Anwaltssozietät King & Spalding in Frankfurt, dem Handelsblatt.
Alle Betroffenen würden nun ganz genau auf das Völkerrecht schauen. "Noch in diesem Jahr - nach der gängigen Verhandlungsperiode, die eingehalten werden muss - könnte dann eine Klagewelle auf das Land zurollen", meint Schäfer.
Hintergrund ist die Entscheidung, Gläubiger, Großanleger und Eigner der zyprischen Banken mit Guthaben über 100.000 Euro zur Rettung des Lands heranzuziehen. Allerdings können ausländische Investoren nicht einfach enteignet werden. Sie genießen den Schutz durch bilaterale Investitionsschutzverträge. Zypern hat mit 21 Ländern solche Verträge wirksam abgeschlossen. In ihnen können sich spezielle Klauseln über Klagemöglichkeiten finden.
Die Argumentation der Kläger liefe wohl darauf hinaus, dass eine Enteignung ohne Entschädigung stattgefunden hat, erklärt Christian Tietje, Professor für internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Halle-Wittenberg. Zypern selbst dürfte sich auf einen Staatsnotstand berufen. "Das Schiedsgericht müsste dann eine Abwägung im Sinne einer Verhältnismäßigkeit vornehmen", sagt Tietje.
Für die russischen Investoren, die einst Milliarden nach Zypern schafften, sieht es indes schlecht aus: Sie haben kein Klagerecht und können nur auf eine zwischenstaatliche Einigung hoffen. Denn Zypern und Russland unterzeichneten zwar schon 1997 ein bilaterales Investionsschutzabkommen - es trat allerdings nie in Kraft.
Dow Jones Newswires
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